Es erhellet daraus, theils, dass es, wie schon mehrmals erinnert worden,
der Wissenschaftslehre nicht zum Vorwurfe gereiche, wenn etwas, das sie
als Factum aufstellet, sich in der (inneren) Erfahrung nicht vorfindet.
Sie giebt dies gar nicht vor; sie erweist bloss, dass nothwendig
gedacht werden müsse, dass etwas einem gewissen Gedanken entsprechendes
im menschlichen Geiste vorhanden sey. Soll dasselbe nicht im Bewusstseyn
vorkommen, so giebt sie zugleich den Grund an, warum es daselbst nicht
vorkommen könne, nemlich weil es unter die Gründe der Möglichkeit alles
Bewusstseyns gehört.
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