Personen als solche sollen absolut frei und lediglich von ihrem Willen abhängig sein. Personen sollen, so gewiss sie das sind, in gegenseitigem Einflusse stehen und demnach nicht lediglich von sich selbst abhängig sein. Wie beides beisammen bestehen könne, dieses zu beantworten ist die Aufgabe der Rechtswissenschaft: und die ihr zu Grunde liegende Frage ist die: wie ist eine Gemeinschaft freier Wesen, als solcher, möglich? _________________________________ Grundlage der Naturrechts...,SW III, S.85
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