…das Prinzip der reflektierenden Urteilskraft kann also kein andres sein, als dieses: das Mannigfaltige der empirischen Wahrnehmung so zu beurteilen, als ob es unter gewissen Sätzen der Einheit stehe, die ihm ein anderer Verstand in der Absicht gegeben habe, um eine zusammenhängende Erfahrung aus denselben für uns möglich zu machen.
Dieser Verstand müsste also einen
Begriff von einer uns möglichen Erfahrung des Mannigfaltigen durch die
Gesetzgebung des Naturbegriffs in der Natur unbestimmt gelassenen gehabt haben,
der zugleich den Grund ihrer Wirklichkeit enthalten hätte. So einen Begriff von
einem Dinge aber heißt ein Zweck. –
Nun aber wird durch dieses Prinzip der
Urteilskraft ein solcher Verstand so wenig vorausgesetzt, dass es vielmehr
vor’s erste sehr denkbar ist, ein solches Verhältnis unter den Mannigfaltigen
der empirischen Wahrnehmung sei gar nicht anzutreffen, und dass wenn etwas
dergleichen angetroffen wird, es uns sehr zufällig scheint: die Urteilskraft
setzt dadurch gar nichts über ein Objekt außer sich fest, sondern sie gibt
durch dieses Prinzip nur sich selbst ein subjektives
Gesetz von hypothetischer Gültigkeit;
wie sie verfahren müsse, wenn sie dieses Mannigfaltige in eine
systematische Erfahrung ordnen wolle, und wie dieses Mannigfaltige sich müsse
betrachten lassen, wenn uns eine
Erkenntnis desselben möglich sein solle. Sie setzt also keinen Zweck der Natur
voraus, sondern sie macht es sich nur zur Bedingung der Möglichkeit einer zu
erwerbenden Erfahrung, dass die Objekte der in der Natur sich als
übereinstimmend mit derjenigen Beschaffenheit der Dinge müssen betrachten
lassen, welche nur nach Zwecken möglich ist. Die Übereinstimmung aber heißt Zweckmäßigkeit der Form nach: weil aus
der bloßen Form der Zweck- mäßigkeit eines
Dinges sich noch nicht auf einen wirklichen
Zweck schließen lässt; indem dieser
allemal eine verständige Ursache voraussetzt.
Die Zweckmäßigkeit der Natur ist also
ein Begriff a priori, der lediglich in der reflektierenden Urteilskraft seinen
Ursprung hat, deren Prinzip er ist. Denn den Naturprodukten kann man so etwas,
als Beziehung der Natur an ihnen auf/ Zwecke, nicht beilegen; sondern diesen
Begriff nur brauchen, um über die die Verbindung der Erscheinungen in ihr nach
empirischen Gesetzen, zu reflektieren. Auch ist dieser Begriff von der
praktischen Zweckmäßigkeit (der menschlichen Kunst, oder auch Sitten) ganz
unterschieden, ob er zwar nach einer Analogie mit derselben gedacht wird.
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Versuch eines erklärenden Auszugs [aus der 'Kritik der Urteilskraft'] GA II/1, S. 333f.
Versuch eines erklärenden Auszugs [aus der 'Kritik der Urteilskraft'] GA II/1, S. 333f.
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