Vernünftigkeit bedarf einer Aufforderung.
Der Grund der Unmöglichkeit, das Selbstbewusstseyn zu erklären, ohne es immer schon als vorhanden vorauszusetzen, lag darin, dass um seine Wirksamkeit setzen zu können, das Subject des Selbstbewusstseyns schon vorher ein / Object, bloss als solches, gesetzt haben musste; und wir somit immer aus dem Momente, in welchem wir den Faden anknüpfen wollten, zu einem vorherigen getrieben wurden, wo er schon angeknüpfte seyn musste.
Dieser Grund muss gehoben werden.
Er ist aber nur so zu heben, dass angemommen werde, die Wirksamkeit des Subjects sey mit dem Objecte in einem und demselben Moment synthetisch vereinigt; die Wirksamkeit des Subjects sey selbst das wahrgenommene und begriffene Object, das Object sey kein anderes, als diese Wirksamkeit des Subjects, und so seyen beide dasselbe. ...
Beide sind vollkommen vereinigt, wenn wir uns denken / ein Bestimmtseyn des Subjects zur Selbstbestimmuung, eine Aufforderung an dasselbe, sich zu einer Wirksamkeit zu entschliessen.
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Grundlage des Naturrechts nach Prinzipien der Wissenschaftslehre, SW Bd. III, S. 31ff.
Nota I. - Sie verstehen meine Illustration nicht? Dann denken Sie nur, es sei nicht Caravaggios Cupido, sondern Platos Eros; dann geht's.
Nota II. - Auch dies erinnert lebhaft an die aristotelisch-averroistische Unterscheidung eines nur 'latenten' intellectus possibilis, der vom intellectus agens erst noch 'aktualisiert' werden muss.
JE
Aufforderung.
Ich begreife die Aufforderung - was heißt das, was liegt in der Aufforderung? - Folgendes! Ich fasse den Begriff, habe die Erkenntnis, dass in einem Begriff eines andern Vernunftwesens gerechnet ist auf mein Handeln, und dass, wenn dieser Begriff Kausalität hätte, ein bestimmtes Handeln durch mich erfolgen würde. Der andere hat einen Begriff, der mein Handeln beabsichtigt; aber doch kann er mich nicht als Sache gebrauchen.
Es enthält dieser Begriff:
A) Ich selbst werde darinne gedacht;
B) ein Accidens von mir, mein freies Handeln.
Sonach finde ich durch den bloßen Begriff dieser Aufforderung sowohl mich selbst als mein freies Handeln; letzteres als ein bloß Mögliches und Gedachtes. Ich finde mich durch den andern gedacht als handelnd. Deswegen handle ich noch nicht wirklich.
Wissenschaftslehre nova methodo, Hamburg 1982, S. 181
Die Aufforderung ist das Apriori der Vernünftigkeit.Lothar Sauer
Ich finde mich zuvörderst als handeln Könnendes, rein als Handelndes bin ich gemacht durch mich, durch den Willen, nicht aber mir selbst gegeben. Als handeln Sollendes kann ich mich finden.
Was ist denn nun das Denken des Handelns seinem Charakter nach für ein Denken?
Das Handeln ist ein Fortfließen, es ist also ein versinnlichtes Denken, nur erscheint mir das Entwerfen eines Zweckbegriff nicht als ein Handeln, sondern als ein bloßes Denken, als etwas / außer mir als ein Ding. Wie ist beides verbunden? Durch die Anschauung meines Handelns, die insbesondere auch drum ... stattfinden muss, weil bloß durch sie eine Zweckerfüllung entsteht.
Ich finde mein Handeln als etwas Gegebenes, als ein Mögliches.* Gesetzt, ein Mensch hätte noch nichts getan (welches absurd ist und nur auf einen Augenblick gesetzt worden), dennoch soll er etwas tun. Es wird also postuliert, dass er schon einen Begriff vom Handeln habe. Dieser Begriff, der bei ihm nicht aus der Erfahrung kommen kann, müsste bei ihm ein Begriff a priori sein. So hier: Ich finde mich als ein Handelnsollendes, drin liegt das Handeln schon drinnen [sic]. Das ist ganz klar eine Versinnlichung, die zusammengesetzt ist aus dem Zweckbegriffe, der kein Handeln ist, und dem Realisieren, das nicht gefunden wird, also gleichsam zwischen beiden in der Mitte schwebend.
Was schaue ich denn nun an? Etwas durch die Einbildungskraft Versinnlichtes. Im Handeln ist nicht bleibende Gestalt, weder des Subjekts, noch des Objekts. Das Denken des Handelns ist ganz sinnlich, und eine solche Ansicht ist von der Synthesis, durch die das Bewusstsein zustande kommt, unzertrennlich. Nun muss ich zu dem bestimmten Handeln etwas Bestimmbares setzen; da das Bestimmte sinnlich ist, muss auch das Bestimmbare sinnlich sein. Das Bestimmbare war nach dem Obigen meine Individualität, meine sinnliche Kraft, darum muss dieses auch als ein Sinnliches erscheinen.
Was ist nun meine Individualität? Mein versinnlichtes Sollen. Eine Aufforderung zur freien Tätigkeit als Faktum in der Sinnenwelt. Es ist Beschränktheit meiner Freiheit in einer besonderen Sphäre, oder bestimmte Bestimmbarkeit meiner selbst. Die Aufforderung eines Sollens muss also erscheinen als Wahrnehmung, welche eine ganz eigene Idee dieses Systems** ist, eine ganz eigne Erklärungsweise, die Wirksamkeit in der Sinnenwelt zu erklären. Sie ist nichts als objektive versinnlichte Wahrnehmung meiner Bestimmung, auf andere und mit anderen Vernunftwesen in Wechselwirkung zu handelt.
*) [= als etwas als möglich Gegebenes]
**) der Wissenschaftslehre
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Wissenschaftslehre nova methodo, Hamburg 1982, S. 229f.
Nota. - Wir erinnern uns: Vernunft ist aus Freiheit handeln. Auch das Tier 'handelt', aber nicht aus einem Zweckbegriff, sondern naturbestimmt. Das macht den Unterschied der beiden aus. Aber wie kommt der Mensch dazu, sich einen Zweckbegriff zu setzen? - Dass er es tut, ist ein Faktum, doch ebendieses gilt es zu erklären; zu erklären, wie der Mensch zum Menschen, zu einem Vernunftwesen geworden ist. Aus der Erfahrung (aus seiner tierischen Vorgeschichte) kann er von Zwecken nichts wissen. Die einzige Erklärung: Er hat den Zweckbegriff "a priori". Er - nämlich sofern er Individuum ist. Dem Individuum ist der Zweckbegriff a priori! Es hat ihn nicht aus Erfahrung, sondern 'von außen', er ist ihm durch eine Aufforderung geworden. Die Aufforderung kam ihm aus einer 'Reihe vernünftiger Wesen'. Das Apriori für die Vernünftigkeit der mensch- lichen Individuen stammt aus dem Verkehr. Der Verkehr selbst ist das Apriori.
Die Wissenschaftslehre ist keine Anthropologie 'des Menschen überhaupt', sondern eine Anthropologie des bürgerlichen Menschen.
Die Aufforderung verstehen ist Erkenntnis und Wollen zugleich.
Ferd. Hodler
Dies ist eine Erkenntnis, die wir suchten, in welcher das Wollen gleich drinnen läge; mit ihrer Erkenntnis ist ein Wille begleitet. Sinnlich betrachtet ist es so, entweder ich handle nach dem Willen oder nicht, habe ich die Aufforderung verstanden, so entschließe ich mich doch durch Selbstbestimmung, nicht zu handeln, der Aufforderung zu widerstreben, und handle durch Nichthandeln. Freilich muss die Aufforderung verstanden sein, dann muss man aber handeln, auch wenn man ihr nicht gehorcht, in jedem Fall äußere ich meine Freiheit.
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Wissenschaftslehre nova methodo, Hamburg 1982, S. 177
Dies ist eine Erkenntnis, die wir suchten, in welcher das Wollen gleich drinnen läge; mit ihrer Erkenntnis ist ein Wille begleitet. Sinnlich betrachtet ist es so, entweder ich handle nach dem Willen oder nicht, habe ich die Aufforderung verstanden, so entschließe ich mich doch durch Selbstbestimmung, nicht zu handeln, der Aufforderung zu widerstreben, und handle durch Nichthandeln. Freilich muss die Aufforderung verstanden sein, dann muss man aber handeln, auch wenn man ihr nicht gehorcht, in jedem Fall äußere ich meine Freiheit.
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Wissenschaftslehre nova methodo, Hamburg 1982, S. 177
Die 'Reihe vernünftiger Wesen' ist dem Individuum als eine Aufforderung vorgegeben.
Dieser Begriff der Selbstheit als Person ist nicht möglich ohne Begriff von einer Vernunft außer uns; dieser Begriff wird also auch konstruiert durch Herausgreifen aus einer höheren, weiteren Sphäre. Die erste Vorstellung, die ich haben kann, ist sie Aufforderung meiner als Individuum zu einem freien Wollen.
Dies ist einer Erkenntnis, wie wir sie suchten, in welcher das Wollen gleich drinnen läge, mit ihrer Erkenntnis ist ein Wille begleitet. Sinnlich betrachtet ist es so: Entweder ich handle nach dem Willen oder nicht; habe ich die Aufforderung verstanden, so entschließe ich mich doch durch Selbstbestimmung, nicht zu handeln, der Aufforderung zu widerstreben, und handle durch Nicht-Handeln.
Freilich muss die Aufforderung verstanden sein, dann muss man aber handeln, auch wenn man ihr nicht gehorcht, in jedem Falle äußere ich meine Freiheit. So müssen wir's uns jetzt denken. Aber man kann höher fragen: Welches ist der transzendentale Grund dieser Behauptung? Der Zweck wird uns mit der Aufforderung gegeben, also die individuelle Vernunft lässt sich aus sich selbst nicht erklären, [das ist] das wichtigste Resultat , es besteht nur im Ganzen durchs Ganze und als Teil des Ganzen; denn wie soll sonst Kenntnis eines Vernunftwesens außer ihm zu erklären [sein,] wenn in ihm keine Mangel ist?
Wir haben uns die Mühe gegeben, den Zweckbegriff zu erklären, da kamen wir in einen Zirkel. Nun aber ist sie beantwortet, denn im Fortlaufe der Vernunft ists damit nicht schwer, es ist nur darum zu tun, den ersten Zweckbegriff dar-/zulegen. Den ersten aber bekommen wir, doch wird uns der Zweck nicht als Bestimmtes, sondern überhaupt der Form nach gegeben, etwas, woraus wir wählen können. ... Kein Individuum kann sich aus sich selbst erklären. Wenn man also auf ein erstes Individuum kommt, worauf man kommen muss, so muss man auch ein noch höheres unbegreifliches Wesen annehmen.
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Wissenschaftslehre nova methodo, Hamburg 1982, S. 178
Nota. - Das höhere Wesen, das man "annehmen" muss, ist eine bürgerliche Gesellschaft von (zumindest dem Begriff nach) Freien und Gleichen, nämlich Marktsubjekten, und die ist nicht unbegreiflich, sondern, da sie historisch gegeben ist, auch in ihrer tatsächlichen Entstehung beob- achtbar. Sie ist die a priori vorausgesetzte Vernünftigkeit, die den empirischen Personen als eine Aufforderung begegnet.
Die Reihe vernünftiger Wesen ist als intelligible Welt meiner Erfahrung vorausgesetzt.
Das Bestimmbare ist ein Reich vernünftiger Wesen außer mir. Aber vernünftige Wesen außer mir werden nur gedacht, um das Mannigfaltige zu erklären. Die Vernunft und den freien Willen Anderer außer mir nehme ich nicht wahr, ich schließe nur drauf aus einer Erscheinung der Sinnenwelt; sie gehören daher nicht in die Sinnen-, sondern in die intelligible Welt, in die der Noumene. ... /
Also das erste und höchste der Ordnung des Denkens nach, was ich finde, bin ich, aber ich kann mich nicht finden ohne Wesen meinesgleichen außer mir; denn ich bin Individuum. Also meine Erfahrung geht aus von einer Reihe vernünftiger Wesen, zu welcher auch ich gehöre, und an diesem Punkt knüpft sich alles an.
Dieses ist die intelligible Welt, Welt, insofern sie etwas Gefundenes ist, intelligibel in wiefern sie nur gedacht und nicht angeschaut wird. Die Welt der Erfahrung wird auf die intelligible gebaut, beide sind zugleich, eine ist nicht ohne die andere, sie stehen im Geiste in Wechselwirkung.
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Wissenschaftslehre nova methodo, Hamburg 1982, S. 150f.
Nota. - Die Aufforderung durch eine Reihe vernünftiger Wesen ergeht bereits, wenn mit mir zum ersten Mal gesprochen wird.
JE
Die Einwirkung wurde begriffen als eine Aufforderung des Subjekts zu einmer freinenWirksamkeit und, wor- auf alles ankommz, konnte gar nicht anders begriffen werden, und wurde überhaupt nicht begriffen, wenn sie nicht so begriffen wurde.
Die Aufforderung ist die Materie des Wirkens und eine freie Wirksamkeit des Vernunftwesens, an welche sie ergeht, sein Endzwck. Das letztere soll durch die Aufforderung keineswegs bestimmt, nezessiiert werden, wie es im Begriffe der Kausalität das Bewirkte durch die Ursache wird, zu handeln; sondern es soll nur zufolge derselben sich selbst dazu bestimmen. Aber soll es dies, so muss es die Aufforderung dazu erst verstehen und begreifen, und es ist auf eine vorhergehende Erkenntnis desselben gerechnet. Die gesetzte Ursache der Auffor- derung außer dem Subjekte muss demnach wenigstens die Möglichkeit voraussetzen, dass das letztere verstehen und begreifen könne, außerdem hat seine Aufforderung gar keinen Zweck.
Die Zweckmäßichkeit derselben ist durch den Verstand und das Freisein des Wesens, an welches sie ergeht, be- dingt. Diese Ursache muss daher notwendig den Begriff von Vernunft und Freiheit haben, also selbst ein der Begriffe fähiges Wesen, eine Intelligenz, und, daeben erwiesenermaßen dies nicht möglich ist ohne Freiheit, auch ein freies , also überhaupt vernünftiges Wesen sein und als solches gesetzt werden.
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Grundlage des Naturrechts nach Prinzipien der Wissenschaftslehre, SW Bd. III, S. 36f.
Nota. - 'Die Vernunft', alias eine intelligible Welt, muss dem einzelnen Vernunftwesen vorausgesetzt sein - als eine schon gegebene Reihe vernünftiger Wesen.
Woher diese kommt, ist die Frage, mit der die Wissenschaftslehre steht und fällt. Logisch - 'genetisch' - lässt sie sich nicht klären, denn wo immer die Untersuchung ansetzen wollte, müsste eine intelligible Welt schon voraus- gesetzt werden.
Sie könnte dogmatisch behauptet werden. Das sollte für einen Philosophen, der sich für einen kritischen hält, nicht in Betracht kommen.
Darum weicht Fichte der Frage hier noch aus.
Sie ließe sich nur historisch beantworten; real historisch. Es müsste die Geschichte davon sein, wie im Prozess des Stoffwechsels mit den Dingen und miteinander sich die Gattung der Menschen zur Vernunft selbst bestimmt hat. Die Erzählung davon, wie das Ich sich selbst gesetzt hat, indem es sich ein/em Nichtich in einem Akt entgegensetzte, wäre die Sinndeutung des wirklichen historischen Prozesses. Einen Prozess darstellen als einen Akt nennen wir ein Modell, ein Schema.
Um zu dieser Konsequenz zu kommen, hätte Fichte seine schwankende Auffassung der Vernunft klären müssen.
Dazu kam er nicht, der Atheismusstreit hat ihn gehindert. Und Jacobi hat ihn kopfscheu gemacht. So hat er sich schließlich zu einer dogmatischen Antwort auf obige Frage entschlossen; nicht allerdings, ohne sie historisch zu tarnen. Die Komik seiner Lösung kann ihm nicht verborgen geblieben sein. Hat er sie beabsichtigt - als Wink für die Nachgeborenen, sich dem Thema in Ruhe noch einmal zuzuwenden?
JE
Die Einwirkung wurde begriffen als eine Aufforderung des Subjekts zu einmer freinenWirksamkeit und, wor- auf alles ankommz, konnte gar nicht anders begriffen werden, und wurde überhaupt nicht begriffen, wenn sie nicht so begriffen wurde.
Die Aufforderung ist die Materie des Wirkens und eine freie Wirksamkeit des Vernunftwesens, an welche sie ergeht, sein Endzwck. Das letztere soll durch die Aufforderung keineswegs bestimmt, nezessiiert werden, wie es im Begriffe der Kausalität das Bewirkte durch die Ursache wird, zu handeln; sondern es soll nur zufolge derselben sich selbst dazu bestimmen. Aber soll es dies, so muss es die Aufforderung dazu erst verstehen und begreifen, und es ist auf eine vorhergehende Erkenntnis desselben gerechnet. Die gesetzte Ursache der Auffor- derung außer dem Subjekte muss demnach wenigstens die Möglichkeit voraussetzen, dass das letztere verstehen und begreifen könne, außerdem hat seine Aufforderung gar keinen Zweck.
Die Zweckmäßichkeit derselben ist durch den Verstand und das Freisein des Wesens, an welches sie ergeht, be- dingt. Diese Ursache muss daher notwendig den Begriff von Vernunft und Freiheit haben, also selbst ein der Begriffe fähiges Wesen, eine Intelligenz, und, daeben erwiesenermaßen dies nicht möglich ist ohne Freiheit, auch ein freies , also überhaupt vernünftiges Wesen sein und als solches gesetzt werden.
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Grundlage des Naturrechts nach Prinzipien der Wissenschaftslehre, SW Bd. III, S. 36f.
Nota. - 'Die Vernunft', alias eine intelligible Welt, muss dem einzelnen Vernunftwesen vorausgesetzt sein - als eine schon gegebene Reihe vernünftiger Wesen.
Woher diese kommt, ist die Frage, mit der die Wissenschaftslehre steht und fällt. Logisch - 'genetisch' - lässt sie sich nicht klären, denn wo immer die Untersuchung ansetzen wollte, müsste eine intelligible Welt schon voraus- gesetzt werden.
Sie könnte dogmatisch behauptet werden. Das sollte für einen Philosophen, der sich für einen kritischen hält, nicht in Betracht kommen.
Darum weicht Fichte der Frage hier noch aus.
Sie ließe sich nur historisch beantworten; real historisch. Es müsste die Geschichte davon sein, wie im Prozess des Stoffwechsels mit den Dingen und miteinander sich die Gattung der Menschen zur Vernunft selbst bestimmt hat. Die Erzählung davon, wie das Ich sich selbst gesetzt hat, indem es sich ein/em Nichtich in einem Akt entgegensetzte, wäre die Sinndeutung des wirklichen historischen Prozesses. Einen Prozess darstellen als einen Akt nennen wir ein Modell, ein Schema.
Um zu dieser Konsequenz zu kommen, hätte Fichte seine schwankende Auffassung der Vernunft klären müssen.
Dazu kam er nicht, der Atheismusstreit hat ihn gehindert. Und Jacobi hat ihn kopfscheu gemacht. So hat er sich schließlich zu einer dogmatischen Antwort auf obige Frage entschlossen; nicht allerdings, ohne sie historisch zu tarnen. Die Komik seiner Lösung kann ihm nicht verborgen geblieben sein. Hat er sie beabsichtigt - als Wink für die Nachgeborenen, sich dem Thema in Ruhe noch einmal zuzuwenden?
JE
30. 1. 19
Das Verhältnis freier Wesen zu einander ist demnach notwendig auf folgende Weise bestimmt und wird gesetzt als so bestimmt: Die Erkenntnis des Einen Individuums vom anderen ist bedingt dadurch, dass das andere ihn als ein freies behandele (d. i. seine Freiheit beschränke durch den Begriff der Freiheit des ersten). Diese Weise der Behandlung aber ist bedingt durch die Handelsweise des ersten gegen das andere; diese durch die Handels-weise und durch die Erkenntnis des anderen, und so ins Unendliche fort. Das Verhältnis freier Wesen zu einander ist daher das Verhältnis einer Wechselwirkung durch Intelligenz und Freiheit. Keines kann das andere anerkennen, wenn nicht beide sich gegenseitig anerkennen; und keines kann das andere behandeln als ein freies Wesen, wenn nicht beide sich gegenseitig so behandeln.
Der aufgestellte Begriff ist höchst wichtig für unser Vorhaben, denn auf demselben beruht unsere ganze Theorie des Rechtes. Wir suchen ihn daher durch folgenden Syllogismus deutlicher und zugänglicher zu machen.
I. Ich kann einem bestimmten Vernunftwesen nur insofern anmuten, mich für ein vernünftiges Wesen anzuerkennen, inwiefern ich selbst es als ein solches behandele.
1) Das Bedingte in dem aufgestellten Satz ist
a. nicht, dass dasselbe an sich und abstrahiert von mir und meinem Bewusstsein, etwa vor seinem eigenen Gewissen (das gehört in die Moral) mich anerkenne, sondern dass es mich nach meinem und seinem Bewusstsein, synthetisch in Eins vereinigt, (nach einem uns gemeinschaftlichen Bewusstsein), dafür anerkenne, so dass ich ihn, so gewiss er für ein vernünftiges Wesen gelt-/ten will, nötigen könne, zuzugestehen, er habe gewusst, dass ich selbst auch eines bin.
b. nicht, dass ich überhaupt nachweisen könne, ich sei von vernünftigen Wesen überhaupt als ihresgleichen anerkannt worden; sondern dass dieses bestimmte Individuum C mich dafür anerkannt habe.
2) Die Bedingung ist
a. nicht, dass ich etwa nur den Begriff von C als einem vernünftigen Wesen fasse, sondern dass ich wirklich in der Sinnenwelt handle. Der Begriff bleibt im Innersten meines Bewusstseins nur mir, nicht dem außer mir zugänglich. Nur Erfahrung gibt dem Individuum C etwas, und diese errege ich lediglich durch Handeln. Was ich denke, kann der andere nicht wissen.
b. nicht, dass ich nur dem gefassten Begriffe nicht entgegen handle, sondern dass ich ihm wirklich gemäß handle, mich wirklich auf eine Wechselwirkung mit C einlasse. Außerdem sind wir geschieden und sind gar nichts für einander.
3. Grund des Zusammenhanges.
a. Ohne eine Einwirkung auf ihn kann ich nicht wissen oder ihm nachweisen, dass er nur überhaupt eine Vorstellung von mir, von meiner bloße Existenz habe. Gesetzt auch, ich erscheine als ein Objekt der Sinnenwelt und liege in der Sphäre der für ihn möglichen Erfahrungen, so bleibt doch immer die Frage: ob er auf mich reflektiert habe; und diese kann er lediglich sich selbst beantworten.
b. Ohne Handeln auf ihn nach dem Begriffe von ihm als vernünftigen Wesen kann ich ihm nicht nachweisen, dass er mich notwendig für ein vernünftiges Wesen hätte anerkennen müssen, so gewiss er selbst Vernunft hat. Denn jede Äußerung der Kraft kann von einer nach mechanischen Gesetzen wirkenden Naturmacht herkommen; nur die Mäßigung der Kraft durch Begriffe ist untrügliches Kriterium der Vernunft und der Freiheit.
II. Aber ich muss allen vernünftigen Wesen außer mir in allen mögliche Fällen anmuten, mich für ein vernünftiges Wesen anzuerkennen.
/ Die Notwendigkeit dieser allgemeinen und durchgängigen Anmutung muss dargetan werden als Bedingung der Möglichkeit des Selbstbewusstseins. Aber es ist kein Selbstbewusstsein ohne Bewusstsein der Individualität, wie erwiesen worden. Es wäre jetzt nur noch zu erweisen, dass kein Bewusstsein der Individualität möglich sei ohne jene Anmutung, dass die letztere notwendig aus der ersteren folge. So wäre erwiesen, was erwiesen werden soll.
A.
1) Ich setze mich im Gegensatz von C lediglich dadurch, dass ich mir ausschließend eine Sphäre für meine freie Wahl zuschreibe, die ich ihm abspreche, nach dem Begriffe der Individualität überhaupt.
2) Ich setze mich als vernünftiges und freies Wesen im Gegensatz zu C lediglich dadurch, dass ich auch ihm Vernunft und Freiheit zuschreibe; mithin annehme, dass er in einer von der meinigen unterschiedenen Sphäre gleichfalls frei gewählt habe.
3) Ich nehme das alles aber nur dem zufolge an, dass er meiner eigenen Annahme nach in seiner Wahl, in der Sphäre seiner Freiheit, auf meine freie Wahl Rücksicht genommen; eine Sphäre für mich mit Zweck und Absicht offen gelassen [hat]; laut obiger Beweise. (Erst dem zufolge, dass ich ihn gesetzt als ein mich als vernünftiges Wesen Behandelndes, setze ich ihn überhaupt als vernünftiges Wesen. Von mir und meiner Behandlung geht mein ganzes Urteil über ihn aus, wie es in einem Systeme, das das Ich zur Grundlage hat, nicht anders sein konnte. Aus dieser bestimmten Äußerung seiner Vernunft und aus dieser allein schließe ich erst auf seine Vernünftigkeit überhaupt.)
4) Aber das Individuum C kann nicht auf die beschriebene Weise auf mich gehandelt haben, ohne wenigstens problematisch mich anerkannt zu haben; und ich kann es nicht als so handelnd setzen, ohne dies (dass es mich wenigstens problematisch anerkenne) zu setzen.
5) Alles Problematische wird kategorisch, wenn die Bedingung hinzukommt. Es ist teils überhaupt kategorisch, als / Satz; eine Bemerkung, die wichtig und dennoch oft übergangen ist; die Verbindung zwischen zwei Sätzen wird kategorisch behauptet; wird die Bedingung gegeben, so ist notwendig das Bedingte anzunehmen. Die Bedingung wat, das ich den Anderen als vernünftiges Wesen (für ihn und mich gültig) anerkennte, d. i. dass ich ihn als ein solches behandelte - denn nur Handeln ist ein solches allgemeingültiges Anerkennen. Dies nun muss ich notwendig, so gewiss ich mich als vernünftiges Wesen ihm entgegensetze, - es versteht sich, in wiefern ich vernünftig, d. i. in meinen Erkenntnissen konsequent verfahre.
So gewiss ich ihn nun anerkenne, d. i. behandle, so gewiss ist er durch eine erst problematische Äußerung verbunden, durch theoretische Konsequenz genötigt, mich kategorisch anzuerkennen, und zwar gemeingültig, d. h. mich zu behandeln wie ein freies Wesen.
Es geschieht hier eine Vereinigung Entgegengesetzter in eins. Untere den gegenwärtigen Voraussetzungen liegt der Vereinigungspunkt beider in mir, in meinem Bewusstsein; und die Vereinigung ist bedingst dadurch, dass ich des Bewusstseins fähig bin. - Er, an seinem Teil, erfüllt die Bedingung, unter der ich ihn anerkenne, und schreibt sie mir von seiner Seite vor. Ich tue von der meinigen die Bedingung hinzu - anerkenne ihn wirklich, und verbinde dadurch ihn zufolge der von ihm selbst aufgestellten Bedingung, mich kategorisch anzuerkennen; verbinde mich, zufolge der Anerkennung seiner, ihn gleichfalls so zu behandeln.
_______________________________________________________________
Grundlage des Naturrechts nach Prinzipien der Wissenschaftslehre, SW Bd. III, S. 44-47
Nota I. – Real ist Vernunft nur als das vernünftige Handeln vernünftiger Individuen: in actu. Als ruhender Zustand gedacht, wäre sie das Verhältnis allgemeiner gegenseitige Anerkennung; idealiter: die bürgerliche Gesellschaft; wobei es ganz egal ist, was die Leute denken – es kommt einzig darauf an, wie sie handeln.
Nota II. - Allgemeine Anerkennung geschieht durch allgemeines gegenseitiges Handeln = Verkehr. Dessen Ort ist Öffentlichkeit; deren Urform: der Markt.
JE
Nota.- Die obigen Fotos gehören mir nicht. Wenn nicht anders angezeigt, habe ich sie im Internet gefunden. Sollten Sie einer der Eigentümer sein und deren Verwendung sn dieser Stelle nicht wünschen, bitte ich um Mitteilung auf diesem Blog.
JE
Anerkennung ist der Punctum saliens der Vernunft
.ichbins
Das Verhältnis freier Wesen zu einander ist demnach notwendig auf folgende Weise bestimmt und wird gesetzt als so bestimmt: Die Erkenntnis des Einen Individuums vom anderen ist bedingt dadurch, dass das andere ihn als ein freies behandele (d. i. seine Freiheit beschränke durch den Begriff der Freiheit des ersten). Diese Weise der Behandlung aber ist bedingt durch die Handelsweise des ersten gegen das andere; diese durch die Handels-weise und durch die Erkenntnis des anderen, und so ins Unendliche fort. Das Verhältnis freier Wesen zu einander ist daher das Verhältnis einer Wechselwirkung durch Intelligenz und Freiheit. Keines kann das andere anerkennen, wenn nicht beide sich gegenseitig anerkennen; und keines kann das andere behandeln als ein freies Wesen, wenn nicht beide sich gegenseitig so behandeln.
Der aufgestellte Begriff ist höchst wichtig für unser Vorhaben, denn auf demselben beruht unsere ganze Theorie des Rechtes. Wir suchen ihn daher durch folgenden Syllogismus deutlicher und zugänglicher zu machen.
I. Ich kann einem bestimmten Vernunftwesen nur insofern anmuten, mich für ein vernünftiges Wesen anzuerkennen, inwiefern ich selbst es als ein solches behandele.
1) Das Bedingte in dem aufgestellten Satz ist
a. nicht, dass dasselbe an sich und abstrahiert von mir und meinem Bewusstsein, etwa vor seinem eigenen Gewissen (das gehört in die Moral) mich anerkenne, sondern dass es mich nach meinem und seinem Bewusstsein, synthetisch in Eins vereinigt, (nach einem uns gemeinschaftlichen Bewusstsein), dafür anerkenne, so dass ich ihn, so gewiss er für ein vernünftiges Wesen gelt-/ten will, nötigen könne, zuzugestehen, er habe gewusst, dass ich selbst auch eines bin.
b. nicht, dass ich überhaupt nachweisen könne, ich sei von vernünftigen Wesen überhaupt als ihresgleichen anerkannt worden; sondern dass dieses bestimmte Individuum C mich dafür anerkannt habe.
2) Die Bedingung ist
a. nicht, dass ich etwa nur den Begriff von C als einem vernünftigen Wesen fasse, sondern dass ich wirklich in der Sinnenwelt handle. Der Begriff bleibt im Innersten meines Bewusstseins nur mir, nicht dem außer mir zugänglich. Nur Erfahrung gibt dem Individuum C etwas, und diese errege ich lediglich durch Handeln. Was ich denke, kann der andere nicht wissen.
b. nicht, dass ich nur dem gefassten Begriffe nicht entgegen handle, sondern dass ich ihm wirklich gemäß handle, mich wirklich auf eine Wechselwirkung mit C einlasse. Außerdem sind wir geschieden und sind gar nichts für einander.
3. Grund des Zusammenhanges.
a. Ohne eine Einwirkung auf ihn kann ich nicht wissen oder ihm nachweisen, dass er nur überhaupt eine Vorstellung von mir, von meiner bloße Existenz habe. Gesetzt auch, ich erscheine als ein Objekt der Sinnenwelt und liege in der Sphäre der für ihn möglichen Erfahrungen, so bleibt doch immer die Frage: ob er auf mich reflektiert habe; und diese kann er lediglich sich selbst beantworten.
b. Ohne Handeln auf ihn nach dem Begriffe von ihm als vernünftigen Wesen kann ich ihm nicht nachweisen, dass er mich notwendig für ein vernünftiges Wesen hätte anerkennen müssen, so gewiss er selbst Vernunft hat. Denn jede Äußerung der Kraft kann von einer nach mechanischen Gesetzen wirkenden Naturmacht herkommen; nur die Mäßigung der Kraft durch Begriffe ist untrügliches Kriterium der Vernunft und der Freiheit.
II. Aber ich muss allen vernünftigen Wesen außer mir in allen mögliche Fällen anmuten, mich für ein vernünftiges Wesen anzuerkennen.
/ Die Notwendigkeit dieser allgemeinen und durchgängigen Anmutung muss dargetan werden als Bedingung der Möglichkeit des Selbstbewusstseins. Aber es ist kein Selbstbewusstsein ohne Bewusstsein der Individualität, wie erwiesen worden. Es wäre jetzt nur noch zu erweisen, dass kein Bewusstsein der Individualität möglich sei ohne jene Anmutung, dass die letztere notwendig aus der ersteren folge. So wäre erwiesen, was erwiesen werden soll.
A.
1) Ich setze mich im Gegensatz von C lediglich dadurch, dass ich mir ausschließend eine Sphäre für meine freie Wahl zuschreibe, die ich ihm abspreche, nach dem Begriffe der Individualität überhaupt.
2) Ich setze mich als vernünftiges und freies Wesen im Gegensatz zu C lediglich dadurch, dass ich auch ihm Vernunft und Freiheit zuschreibe; mithin annehme, dass er in einer von der meinigen unterschiedenen Sphäre gleichfalls frei gewählt habe.
3) Ich nehme das alles aber nur dem zufolge an, dass er meiner eigenen Annahme nach in seiner Wahl, in der Sphäre seiner Freiheit, auf meine freie Wahl Rücksicht genommen; eine Sphäre für mich mit Zweck und Absicht offen gelassen [hat]; laut obiger Beweise. (Erst dem zufolge, dass ich ihn gesetzt als ein mich als vernünftiges Wesen Behandelndes, setze ich ihn überhaupt als vernünftiges Wesen. Von mir und meiner Behandlung geht mein ganzes Urteil über ihn aus, wie es in einem Systeme, das das Ich zur Grundlage hat, nicht anders sein konnte. Aus dieser bestimmten Äußerung seiner Vernunft und aus dieser allein schließe ich erst auf seine Vernünftigkeit überhaupt.)
4) Aber das Individuum C kann nicht auf die beschriebene Weise auf mich gehandelt haben, ohne wenigstens problematisch mich anerkannt zu haben; und ich kann es nicht als so handelnd setzen, ohne dies (dass es mich wenigstens problematisch anerkenne) zu setzen.
5) Alles Problematische wird kategorisch, wenn die Bedingung hinzukommt. Es ist teils überhaupt kategorisch, als / Satz; eine Bemerkung, die wichtig und dennoch oft übergangen ist; die Verbindung zwischen zwei Sätzen wird kategorisch behauptet; wird die Bedingung gegeben, so ist notwendig das Bedingte anzunehmen. Die Bedingung wat, das ich den Anderen als vernünftiges Wesen (für ihn und mich gültig) anerkennte, d. i. dass ich ihn als ein solches behandelte - denn nur Handeln ist ein solches allgemeingültiges Anerkennen. Dies nun muss ich notwendig, so gewiss ich mich als vernünftiges Wesen ihm entgegensetze, - es versteht sich, in wiefern ich vernünftig, d. i. in meinen Erkenntnissen konsequent verfahre.
So gewiss ich ihn nun anerkenne, d. i. behandle, so gewiss ist er durch eine erst problematische Äußerung verbunden, durch theoretische Konsequenz genötigt, mich kategorisch anzuerkennen, und zwar gemeingültig, d. h. mich zu behandeln wie ein freies Wesen.
Es geschieht hier eine Vereinigung Entgegengesetzter in eins. Untere den gegenwärtigen Voraussetzungen liegt der Vereinigungspunkt beider in mir, in meinem Bewusstsein; und die Vereinigung ist bedingst dadurch, dass ich des Bewusstseins fähig bin. - Er, an seinem Teil, erfüllt die Bedingung, unter der ich ihn anerkenne, und schreibt sie mir von seiner Seite vor. Ich tue von der meinigen die Bedingung hinzu - anerkenne ihn wirklich, und verbinde dadurch ihn zufolge der von ihm selbst aufgestellten Bedingung, mich kategorisch anzuerkennen; verbinde mich, zufolge der Anerkennung seiner, ihn gleichfalls so zu behandeln.
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Grundlage des Naturrechts nach Prinzipien der Wissenschaftslehre, SW Bd. III, S. 44-47
Nota I. – Real ist Vernunft nur als das vernünftige Handeln vernünftiger Individuen: in actu. Als ruhender Zustand gedacht, wäre sie das Verhältnis allgemeiner gegenseitige Anerkennung; idealiter: die bürgerliche Gesellschaft; wobei es ganz egal ist, was die Leute denken – es kommt einzig darauf an, wie sie handeln.
Nota II. - Allgemeine Anerkennung geschieht durch allgemeines gegenseitiges Handeln = Verkehr. Dessen Ort ist Öffentlichkeit; deren Urform: der Markt.
JE
Nota.- Die obigen Fotos gehören mir nicht. Wenn nicht anders angezeigt, habe ich sie im Internet gefunden. Sollten Sie einer der Eigentümer sein und deren Verwendung sn dieser Stelle nicht wünschen, bitte ich um Mitteilung auf diesem Blog.
JE
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