Sonntag, 7. April 2019
Der eigne und der fremde Wille und die Unterwerfung.
Inwiefern das Verhältnis ist wie das beschriebene, so ist der artikulierte Leib des Menschen Sinn. Aber es ist, wie jeder einsieht, nur Sinn in Beziehung auf ein in ihm vorhandenes Produkt einer Wirksamkeit, die allerdings Wirksamkeit des Subjekts sein könnte. aber im gegenwärtigen Falle es nicht ist, sondern Wirksamkeit eine Ur- sache außer dem Subjekte.
Die Person bleibt bei dieser Einwirkung ganz und vollkommen frei. Das von einer Ursache außer ihr in ihr Hervorgebrachte kann sie sogleich aufheben, und sie setzt ausdrücklich, dass sie es sogleich aufheben könne, dass sonach die Existenz dieser Einwirkung lediglich von ihr anhänge. Ferner muss sie, wenn auf sie eingewirkt werden soll, durch Freiheit die geschehene Einwirkung nachahmen: Sie realisiert / sonach ihre Freiheit aus- drücklich, um auch nur wahrnehmen zu können. (Es ist im Vorbeigehen die absolute Freiheit der Reflexion be- schrieben und ausführlich bestimmt worden.)
Dadurch ist nun der artikulierte Leib der Person weiter bestimmt, wie gefordert wurde. Er ist auch gesetzt als Sinn; und damit er so gesetzt werden konnte, ist ihm zugeschrieben ein höheres und ein niederes Organ; von denen das niedere, durch welches er mit Objekten und vernünftigen Wesen außer sich erst in Beziehung kommt, unter einem fremden Einfluss stehen kann, das höhere aber nie.
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Grundlage des Naturrechts nach Prinzipien der Wissenschaftslehre, SW Bd. III, S. 64f.
Nota. - Das ganze Problem war also, wie ein fremder Wille dennoch in seiner Qualität als möglicher eigener Wille wahrgenommen werden kann; die Abwägung zwischen beiden, die Deliberation, fällt dagegen ins längst bekann- te Gebiet der Reflexion. Dass es dafür der Verrenkung von den zwei Organen bedurft hätte, leuchtet mir zwar im- mer noch nicht ein; aber eine elegantere Formel weiß ich im Moment auch nicht.
Zumal das Subjekt ja nicht nur zu unterscheiden braucht, welcher Zweckbegriff 'besser' wäre; sondern entschei- den muss, aus welchem Grund er den fremden Zweckbgriff zu dem seinen machen soll, obwohl er den eigenen für besser hält. Will Fichte sich um das unübersehbare Faktum weit verbreiteter Unterwerfung herummogeln?
JE
Samstag, 6. April 2019
Ein höherer und ein niederer Wille.
EncomendatioEs gehört sonach zur Wahrnehmung der hier geforderten Einwirkung folgendes: Die Person muss der Ein- wirkung stille halten, sich ihr hingeben, sie muss die in ihrem Organ hervorgebrachte Modifikation nicht auf- heben. Sie könnte das durch ihren bloßen Willen und muss, wenn es nicht geschehen soll, die Freiheit ihres Willens beschränken. Ferner, sie muss die in ihr hervorgebrachte Modifikation ihres Organes innerlich mit Freiheit nachbilden.
Es ist gesagt, eine mögliche Äußerung ihrer Freiheit ist aufgehoben. Dies heißt keinesweges: Es ist überhaupt die Tätigkeit nach irgend einer / Richtung und zu einem gewissen Zwecke ihr unmöglich gemacht, sondern nur, es ist in ihr etwas, das sie selbst hervorzubringen vermag, in ihr hervorgebracht, aber so, dass sie es nicht ihrer eigenen Wirksamkeit, sondern der Wirksamkeit eines Wesens außer ihr zuschreiben muss. Überhaupt, nichts kommt in der Wahrnehmung eines vernünftigen Wesens vor, was es nicht selbst hervorbringen zu kön- nen glaubt oder dessen Hervorbringung es sich nicht zuschreiben kann; für alles andere hat es keinen Sinn und es liegt schlechterdings außerhalb seiner Sphäre.
Dieses in ihrem Organ Hervorgebrachte bildet sie mit Freiheit durch das höhere Organ nach, doch so, dass sie auf das niedere nicht einfließe, indem sonst allerdings zwar dieselbe Bestimmung des artikulierten Leibes da sein würde, nur nicht als eine wahrgenommene, sondern als eine hervorgebrachte, nicht als durch eine fremde, sondern als durch die eigene Wirksamkeit des Subjekts entstanden. Es kann nicht gesehen werden, wenn nicht zuvörderst der Einwirkung stille gehalten und dann in der Form des Objekts innerlich nachgebildet, ihr Umriss tätig entworfen wird; es wird nicht gehört, wenn nicht innerlich die Töne nachgeahmt werden durch dasselbe Organ, durch welches im Sprechen die Töne hervorgebracht werden. Ginge aber diese innere Kausalität fort bis auf das äußere Organ, so würde gesprochen und nicht gehört.
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Grundlage des Naturrechts nach Prinzipien der Wissenschaftslehre, SW Bd. III, S. 64f.
Nota. - Ist er aus der Verrenkung herausgekommen? Kann ich nicht erkennen. Mit der rein spekulativen Unterscheidung zwischen einem "höheren" und einem "niederen" Organ mutet er der Transzendentalphilo- sophie etwas mehr zu, als in ihre Zuständigkeit fällt; die Rede ist ja vom physischen Leib, nicht von einem aus seiner Wirkung rückwärts erschlossenen 'Vermögen'.
Irgendwie soll begreiflich werden, dass ein Leib als physischer Träger eines idealen Willens nicht tut, was jener ihm gebietet, sondern was irgend ein Anderer will - und zwar, ohne doch den eigenen Willen aufzugeben. Da muss irgendwo eine Verdoppelung eintreten, das ist offenkundig.
Der heutige Leser unterscheidet zwischen Sinneszellen, Neuronen, peripherem Nervensystem, Muskelapparat und Knochengerüst - und noch vielem anderen, das aber nicht hierhergehört. Dazwischen passiert es, dass der eine Wille einem andern Willen untergeordnet wird. Wie, ist nicht Sache der Philosophen.
Es will mir scheinen, als ginge Fichte hier über seine Befugnisse hinaus. Auch Hegel hat sich später im Herr-und-Knecht-Kapitel der Phänomenologie an dem Thema verhoben und hat nichts erklärt, sondern alles mystifiziert. Aber der hat nie die Transzendentalphilosophie für sich reklamiert und hat kritisch nur im rhetorischen Sinn gebraucht.
Wolln wir sehen, ob Fichte uns zu materialen Schlussfolgerungen führen will, oder vorsichtig zurückscheut!
JE
Freitag, 5. April 2019
Physischer Zwang und freier Wille.
Florenz, Piazza della SignorieFerner - die Person soll in dem gegenwärtig zu beschreibenden Momente sich finden als frei in ihrer Sphäre [und] sich ihren Leib ganz und durchgängig zuschreiben. Setzte sie es nicht wenigstens als möglich, dass sie die gegebene Bestimmung der Artikuation auch in dem Sinne, in welchem sie aufgehoben ist und bleibt, durch den bloßen Willen wieder herstellen könnte, so schriebe sie insofern den Leib sich gar nicht zu und setzte keine Einwirkung auf sich als geschehen, / welches der Voraussetzung widerspricht. Dass sie die Hemmung nicht aufhebt, muss ihrer Annahme nach abhängen von ihrem freien Willen, und sie muss es als möglich setzen, sie aufzuheben.
Wie soll sie nun diese Möglichkeit setzen? Keinesweges etwa zufolge einer vorhergegangenen Erfahrung, denn es ist hier der Anfang aller Erfahrung; demnach nur dadurch, dass sie setze, aus der Hervorbringung jener Be- stimmung auf die Weise, wie sie wirklich hervorgebracht wird, würde die Aufhebung der Gebundenheit der Ar- tikulation, inwiefern sie stattfindet, erfolgen, wenn die Person nicht ihren Willen, dies zu bewirken, zurückhiel- te.
Was wird denn nun eigentlich gesetzt, indem das Beschriebene gesetzt wird? Offenbar eine doppelte Weise, die Artikulation zu bestimmen, die man indes selbst eine doppelte Artikulation, ein doppeltes Organ nennen mag, die sich folgendermaßen zu einander verhalten: Das erstere, in welchem die Person die aufgehobene Bewegung hervorbringt, und das wir das höhere Organ nennen wollen, kann modifiziert werden durch den Willen, ohne dass es dadurch das andere, welches wir das niedere Organ nennen wollen, werde. Höheres und niederes Organ sind insofern unterschieden. Aber ferner: Soll durch die Modifikation des höheren Organs das niedere Organ nicht zugleich mit modifiziert werden, so muss die Person den Willen zurückhalten, dass es dadurch modifiziert werden solle; also höheres und niederes sind auch zu vereinigen, sind Ein und ebendasselbe Organ.
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Grundlage des Naturrechts nach Prinzipien der Wissenschaftslehre, SW Bd. III, S. 63f.
Nota. - Das kommentiere ich erstmal nicht; ich warte ab, wie er aus dieser Verrenkung wieder rauskommt. Es geht offenbar darum, angesichts des Faktums des physischen Zwangs das tranzendentale Prinzip der Willens- freiheit unbeschadet zu halten. Das ist ja nun wirklich keine leichte Sache. Mit dem Schwert den Knoten zu zerhauen, würde man ihm nicht abnehmen. Sehen wir zu, ob wir ihm die Verrenkung abnehmen wollen.
JE
Donnerstag, 4. April 2019
Alle Tätigkeit der Person ist eine gewisse Bestimmung seines artikulierten Leibes.
II. Alle Tätigkeit der Person ist eine gewisse Bestimmung seines artikulierten Leibes; es ist eine Tätigkeit des- selben gehemmt, heißt sonach: es ist eine gewiise Bestimmung des artikulierten Leibes unmöglich.
Nun kann die Person gar nicht setzen, dass ihre Tätigkeit gehemmt, dass in ihrem Leib eine gewisse Bestim- mung möglich sei, ohne zugleich zu setzen, dass dieselbe möglich sei; denn nur unter der Bedingung, dass eine Bestimmung durch den bloßen Willen in ihm möglich sei, setzt sie etwas als ihren Leib.
Sie müsste sonach gerade die Bestimmung, welche unmöglich sein soll, indem sie möglich sein soll, als möglich setzen; und, da sie nichts setzen kann, es sei denn (für sie), sie wirklich hervorbringen. Doch muss diese Tätig- keit, ohnerachtet sie wirklich hervorgebrcht wird, immerfort gehemmt und aufgehoben bleiben, denn eben um sie als aufgehoben setzen zu können, bringt die Person die hervor.
Diese Bestimmung der Artikulation - soviel können wir vorläufig ersehen - ist zugleich auf eine gewisse Weise wirklich hervorgebracht durch die Wirksamkeit des Willens, und zugleich auf eine andere Weise aufgehoben durch eine Einwirkung von außen.
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Grundlage des Naturrechts nach Prinzipien der Wissenschaftslehre, SW Bd. III, S. 63
Nota. - 'Auf eine gewisse Weise wirklich hervorgebracht durch die Wirksamkeit des Willens, und zugleich auf eine andere Weise aufgehoben durch eine Einwirkung von außen' - da haben wir nun die Möglichkeit, die Kant noch ganz treuherzig als eine eigne Modalität neben Dasein und Notwendigkeit unter die Kategorien gezählt hatte. Im Zustand der Möglichkeit schwebt - um einen von Fichtes Lieblingsausdrücken zu verwenden - der Zweckbegriff noch zwischen Bestimmtsein im Willen und Bestimmtwerden in Raum und Zeit: nämlich durch meinen Leib.
Ohne Wollen kein Handeln. Aber ohne Handeln ist das Wollen nicht. Wollte man ihn metaphysisch auffassen - wofür es keinen Anlaß gibt -, wäre Fichte Materialist gewesen.
JE
Nota. Das obige Foto gehört mir nicht, ich habe es im Internet gefunden. Wenn Sie der Eigentümer sind und seine Verwendung an dieser Stelle nicht wünschen, bitte ich um Nachricht auf diesem Blog.
Mittwoch, 3. April 2019
Aufgehoben und nicht aufgehoben zugleich.
Aber die Person soll die geschehene Einwirkung auf sich beziehen; sie soll die für den Augenblick aufgehobene Tätigkeit setzen als eine ihrer möglichen Tätigkeit überhaupt - als enthalten in der Sphäre der Äußerungen ihrer Freiheit. Sie muss dieselbe sonach setzen, um sie nur als aufgehobene setzen zu können. Dieselbe muss sonach tatsächlich vorhanden sein und kann keineswegs aufgehoben sein.
(Man sage nicht etwa, die Person könne sie ja wohl ehemals als die ihrige gesetzt haben und jetzt, beim Durch- laufen der Sphäre ihrer vorhandenen Freiheit, sich erinnern, dass, wenn diese vollständig wäre, auch noch ein gewisses bestimmtes Vermögen vorhanden sein müsste, das nicht vorhanden ist; denn andere Gründe der Un- statthaftigkeit dieser Voraussetzung nicht / zu gedenken, reden wir ja von dem Momente, an welchen alles Be- wusstsein angeknüpft wird und welchem gar kein ehemaliges Bewusstsein vorausgesetzt werden darf.)
Es muss sonach dieselbe bestimmte Tätigkeit der Person zugleich in demselben ungeteilten Momente aufgehoben sein und auch nicht aufgehoben sein, wenn ein Bewusstsein möglich sein soll. Wir haben zu untersuchen, wie dies ge- schehen könne. -
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Grundlage des Naturrechts nach Prinzipien der Wissenschaftslehre, SW Bd. III, S. 62f.
Nota. - Es schwebt mal wieder. - Hier handelt es sich übrigens, im Zuge positiver Fortentwicklung des Rechts- begriffs, um einen Rückgriff in die transzendentalphilosphischen Voraussetzungen.
JE
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Dienstag, 2. April 2019
Auf das Vernunftwesen kann nicht anders eingewirkt werden als durch seinen Leib.
§ 6. Fünfter Lehrsatz
Die Person kann sich keinen Leib zuschreiben, ohne ihn zu setzen als stehend unter dem Einfluss einer Person außer ihr, und ohne ihn dadurch weiter zu setzen.
Beweis
I. Die Person kann zufolge des zweiten Lehrsatzes sich gar nicht setzen, sie setze denn, dass eine Einwirkung auf sie geschehen sei. Das Setzen einer solchren Einwirkung war ausschießende Bedingung aller Bewusstseins / und der erste Punkt, an den das ganze Bewusstsein angeknüpft wurde. Diese Einwirkung wird gesetzt als die bestimmte Person, das Individuum als solches, denn das Vernunftwesen kann sich, wie gezeigt worden, nicht etwa als Vernunftwesen überhaupt, es kann sich nur als Individuum setzen. Eine von ihm gesetzte Einwirkung auf sich selbst ist daher notwendig eine auf das Individuum, weil es für sich nichts anderes ist noch sein kann, als ein Individuum.
Es ist auf ein Vernunftwesen gewirkt heißt, gleichfalls nach den oben angeführten Beweisen, so viel: Seine freie Tätigkeit ist zum Teil und in einer gewissen Rücksicht aufgehoben. Erst durch diese Aufhebung wird für die Intelligenz ein Objekt, und sie schließt auf etwas, das nicht durch sie da ist.
Es ist auf das Vernunftwesen als Individuum gewirkt, heißt sonach: eine Tätigkeit, die ihm als Individuum zu- kommt, ist aufgehoben. Nun ist die umfassende Sphäre seiner Tätigkeit als Individuum sein Leib; die Wirksam- keit in diesem Leibe demnach das Vermögen in ihm, durch den bloßen Willen Ursache zu sein, müsste gehemmt, oder kürzer, es müsste auf den Leib der Person eingewirkt sein.
Man nehme demzufolge an, dass eine in der Sphäre der an sich möglichen Handlungen der Person liegende Handlung aufgehoben, für den Augenblick unmöglich gemacht sei, so wäre die gefordeerte Einwikung erklärt.
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Grundlage des Naturrechts nach Prinzipien der Wissenschaftslehre, SW Bd. III, S. 61f.
Nota. - Noch so eine Pedanterie? Nein. Es wird gezeigt, dass körperlicher Zwang nicht den freien Willen auf- hebt, sondern den Leib daran hindert, dem Willen zu folgen. Der Leib kann allerdings nicht gezwungen werden, etwas anderes zu tun, als indem der Willen gebeugt wurde.
JE
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Grundlage des Naturrechts nach Prinzipien der Wissenschaftslehre, SW Bd. III, S. 61f.
Nota. - Noch so eine Pedanterie? Nein. Es wird gezeigt, dass körperlicher Zwang nicht den freien Willen auf- hebt, sondern den Leib daran hindert, dem Willen zu folgen. Der Leib kann allerdings nicht gezwungen werden, etwas anderes zu tun, als indem der Willen gebeugt wurde.
JE
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Montag, 1. April 2019
Das Ganze, die Glieder und die Artikulation.
VI. Im beschriebenen Körper werden die Kausalitätsbegriffe der Person durch Veränderung der Lage der Teile gegen einander ausgedrückt. Diese Begriffe, d. h. das Wollen der Person kann ins Unendliche verschieden sein, und der Körper, der die Sphäre ihrer Freiheit enthält, darf dieselbe nicht hemmen. Jeder Teil müsste sonach seine Lage zu den übrigen ändern können, d. h. er müsste sich bewegen können, indes alle übrigen ruhen; je- dem, in das Unendliche, müsste eine eigene Bewegung zukommen. -
Der Körper müsste so eingerichtet sein, dass es jedesmal von der Freiheit abhinge, den Teil größer oder kleiner, zusammengesetzter oder einfacher zu denken, als ein Ganzes: mithin selbst ein Teil in Bezie-/hung auf das größere Ganze; jedes in dieser Rücksicht als ein gedacht wieder zu teilen. Die Bestimmung was jedes mal ein Teil sein sollte, müsste abhängen lediglich vom Begriffe. Ferner, daraus, dass etwas als ein Teil gedacht wäre, müsste folgen eine eigentümliche Bewegung desselben, und diese wiederum vom Begriffe abhängen. -
Etwas, das als ein einzelner Teil in diesem Verhältnisse gedacht wird, heißt ein Glied; in diesem müssen wieder sein Glieder, in je[n]em wieder Glieder, und so ins Unendliche fort. Was jedesmal als ein Glied betrachtet werden soll, muss abhängen vom Kausalitätsbegriffe. Das Glied bewegt sich, wenn es als solches betrachtet wird; das, welches dann in Beziehung darauf das Ganze ist, ruht: das, was in Beziehung darauf Teil ist, ruht gleichfalls, d. i. es hat keine eigene Bwegung, wohl aber die mit seinem gegenwärtigen Ganzen gemeinschaftliche. Diese Be- schaffenheit eines Körpers heißt Artikulation. Der deduzierte Körper ist notwendig artikuliert und muss als ein solcher gesetzt werden.
Ein Körper wie der beschriebene, an dessen Fortdauer und Identität wir die Fortdauer und Identität unserer Persönlichkeit knüpfen; den wir als ein geschlossenes artikuliertes Ganzes, und uns in demselben als Ursache unmittelba durch unseren Willen setzen, ist dasjenige, das wir unseren Leib nennen; und es isi sonach erwiesen, was erwiesen werden sollte.
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Grundlage des Naturrechts nach Prinzipien der Wissenschaftslehre, SW Bd. III, S. 60f.
Nota. - Dass nichts an sich Teil, nichts an sich ein Ganzes, sondern jedes nur in Hinblick auf das andere ist, liegt auf der Hand, ist aber nicht so selbstverständlich, dass es nicht gelegentlich ausprochen werden sollte.
Zu bemerken immerhin, dass er der empirischen Person nicht zumutet, ihre Identität in ihrem 'Ich' zu finden (oder ihrer unsterblichen Seele), sondern in der Integrität ihres Leibes. Das Ich kommt erst ins Spiel als Ur- sprung des Willens, der das Ganze artikuliert. Gesunder Menschverstand ist dies, und den schätzte Fichte; hier sind wir nämlich im Bereich der reellen Rechtslehre und nicht länger im Reich der spekulativen Transzendental- philosophie.
JE
Nota. Das obige Foto gehört mir nicht, ich habe es im Internet gefunden. Wenn Sie der Eigentümer sind und seine Verwendung an dieser Stelle nicht wünschen, bitte ich um Nachricht auf diesem Blog. JE
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