Freitag, 5. April 2019

Physischer Zwang und freier Wille.

Florenz, Piazza della Signorie

Ferner - die Person soll in dem gegenwärtig zu beschreibenden Momente sich finden als frei in ihrer Sphäre [und] sich ihren Leib ganz und durchgängig zuschreiben. Setzte sie es nicht wenigstens als möglich, dass sie die gegebene Bestimmung der Artikuation auch in dem Sinne, in welchem sie aufgehoben ist und bleibt, durch den bloßen Willen wieder herstellen könnte, so schriebe sie insofern den Leib sich gar nicht zu und setzte keine Einwirkung auf sich als geschehen, / welches der Voraussetzung widerspricht. Dass sie die Hemmung nicht aufhebt, muss ihrer Annahme nach abhängen von ihrem freien Willen, und sie muss es als möglich setzen, sie aufzuheben.

Wie soll sie nun diese Möglichkeit setzen? Keinesweges etwa zufolge einer vorhergegangenen Erfahrung, denn es ist hier der Anfang aller Erfahrung; demnach nur dadurch, dass sie setze, aus der Hervorbringung jener Be- stimmung auf die Weise, wie sie wirklich hervorgebracht wird, würde die Aufhebung der Gebundenheit der Ar- tikulation, inwiefern sie stattfindet, erfolgen, wenn die Person nicht ihren Willen, dies zu bewirken, zurückhiel- te.

Was wird denn nun eigentlich gesetzt, indem das Beschriebene gesetzt wird? Offenbar eine doppelte Weise, die Artikulation zu bestimmen, die man indes selbst eine doppelte Artikulation, ein doppeltes Organ nennen mag, die sich folgendermaßen zu einander verhalten: Das erstere, in welchem die Person die aufgehobene Bewegung hervorbringt, und das wir das höhere Organ nennen wollen, kann modifiziert werden durch den Willen, ohne dass es dadurch das andere, welches wir das niedere Organ nennen wollen, werde. Höheres und niederes Organ sind insofern unterschieden. Aber ferner: Soll durch die Modifikation des höheren Organs das niedere Organ nicht zugleich mit modifiziert werden, so muss die Person den Willen zurückhalten, dass es dadurch modifiziert werden solle; also höheres und niederes sind auch zu vereinigen, sind Ein und ebendasselbe Organ. 
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Grundlage des Naturrechts nach Prinzipien der Wissenschaftslehre,
SW Bd. III, S. 63f.



Nota. - Das kommentiere ich erstmal nicht; ich warte ab, wie er aus dieser Verrenkung wieder rauskommt. Es geht offenbar darum, angesichts des Faktums des physischen Zwangs das tranzendentale Prinzip der Willens- freiheit unbeschadet zu halten. Das ist ja nun wirklich keine leichte Sache. Mit dem Schwert den Knoten zu zerhauen, würde man ihm nicht abnehmen. Sehen wir zu, ob wir ihm die Verrenkung abnehmen wollen.
JE

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