Montag, 4. März 2019
Bei Recht und Freiheit geht es um Taten, nicht um Vorstellungen.
Nur durch Handlungen, Äußerungen ihrer Freiheit in der Sinnenwelt, kommen vernünftige Wesen in Wechsel- wirkung miteinander; der Begriff des Rechts bezieht sich sonach nur auf das, was in der Sinnenwelt sich äußert; was in ihr keine Kausalität hat, sondern im Innern des Gemütes verbleibt, gehört vor einen Richterstuhl, den der Moral. Es ist daher nichtig, von einem Rechte auf Denkfreiheit, Gewissensfreiheit u.s.f. zu reden. Es gibt zu diesen inneren Handlungen ein Vermögen und über sie Pflichten, aber keine Rechte.
Nur inwiefern vernünftige Wesen wirklich im Verhältnisse mit einander stehen und so handeln können, dass ihre Handlungen Folgen haben für den andern, ist zwischen ihnen die Frage vom Rechte möglich, wie aus der geleisteten / Deduktion, die immer eine reelle Wechselwirkung voraussetzt, hervorgeht. Zwischen denen, die sich nicht kennen oder deren Wirkungssphären gänzlich von einander geschieden sind, ist kein Rechtsverhält- nis. Man verkennt den Rechtsbegriff ganz, wenn man z. B. von den Rechten Längstverstorbener auf die Leben- digen redet. Gewissenspflichten kann man wohl haben gegen ihr Andenken, aber keinesweges zu Recht bestän- dige Verbindlichkeiten.
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Grundlage des Naturrechts nach Prinzipien der Wissenschaftslehre, SW Bd. III, S.55f.
Nota. - In der entwickelten bürgerlichen Gesellschaft, die F. noch nicht kennt - im Industriesystem - stehen im verallgemeinerten Tausch auf dem Markt alle mit allen in einer reellen Wechselwirkung. Aber dies ist keine Sache des Rechts, sondern seiner positiven Grundlagen: eine Sache der Politik.
Ansonsten ist festzuhalten: Wo immer vom Verhältnis vernünftiger Wesen zu einander die Rede ist, geht es um Handlungen, die Wirksamkeit (auch) auf andere haben, und das sind Taten in der materiellen Welt, aber nicht de- ren Begriffe oder Vorstellungen. Die mag jeder für sich behalten. Allenfalls kann er sie aussprechen, als Auffor- derung zum Beispiel, doch so gewinnen sie Kausalität erst durch einen Willensakt des Hörenden.
JE
Nota. Das obige Foto gehört mir nicht, ich habe es im Internet gefunden. Wenn Sie der Eigentümer sind und seine Verwendung an dieser Stelle nicht wünschen, bitte ich um Nachricht auf diesem Blog. JE
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