Montag, 25. August 2014

Einbildungs- und Urteilskraft.


Dieter Schütz  / pixelio.de 

Das Objekt der Einbildungskraft ist teilbar ins Unendliche; diese Teilbarkeit ruht nicht als immanente Eigenschaft in dem Bestimmbaren als an sich;  denn dieses ist meine Einbildungskraft selbst, welche bloß zsammenfasst, es heißt also bloß: Das durch die Einbildungskraft Gelieferte wird hinterher geteilt durch die Urteilskraft; wenigstens wird sie gesetzt als vorzunehmend. Eigentlich ist also eine Wechselwirkung zwischen Einbildungskraft und Urteilskraft; beide sind nur durch einander zu beschreiben. Man könnte daher [sagen]: Die Einbildungskraft ist das Vermögen absoluter Ganzen, die Urteilskraft das Vermögen des Einfachen; beides steht in Wechselwirkung; kein Einfaches ohne Ganze, kein Ganzes ohne unendliches Einfache.

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Wissenschaftslehre nova methodo, Nachschrift K. Chr. Fr. Krause, Hamburg 1982,
S. 203

[Rechtschreibung angepasst]




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