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Donnerstag, 21. Juni 2018

Es gibt kein Wissen ohne Voraussetzung.


Der praktische Zweck nun ist, diese Zweifel zu lösen; den Menschen in Übereinstimmung mit sich selbst zu bringen, dass er aus Überzeugung und aus Gründen seinem Bewusstsein glaubt, wie er es vorher aus Vernunft- instinkt tat. (Der ganze /7/ Zweck der Bildung des Menschen ist, ihn durch Arbeit zu dem zu machen, was er vorher ohne Arbeit war.) Dieser Zweck ist in der Kantischen Philsosphie völlig erreicht, sie ist bewiesen, und jeder, der sie versteht, muss sie für wahr halten. 

Aber der Mensch ist auch nicht bestimmt, sich damit begnügen zu lassen. Er ist bestimmt zu vollständiger und systematischer Kenntnis. Es ist nicht genug, dass unsere Zweifel glöst und dass wir zur Ruhe verwiesen sind, wir wollen auch Wissenschaft. Es ist ein Bedürfnis der Menschen nach Wissenschaft, und die Wissenschafts- lehre macht sich anheischig, dies Bedürfnis zu befriedigen. 

Also die Resultate der Wissenschaftslehre sind mit denen der Kantischen Philososphie dieselben, nur die Art, sie zu begründen, ist in jener eine ganz andere. Die Gesetze des menschlichen Denkens sind bei Kant nicht streng wissenschaftlich abgeleitet, dies soll aber in der Wissenschaftslehre geschehen. In dieser werden abgelei- tet die Gesetze des endlichen Vernunftwesens überhaupt; im Kantischen System werden bloß aufgestellt die Gesetze des Menschen, weil es bloß auf Erfahrung beruht, diese werden in der Wissenschaftslehre bewiesen. 

Ich beweise jemandem etwas heißt, ich bringe ihn dazu, dass er annehme, dass er irgendeinen Satz schon zuge- geben habe, indem er die Wahrheit irgendeines anderen vorher zugegeben hatte. Jeder Beweis setzt also bei dem, dem er bewiesen werden soll, schon etwas Bewiesenes voraus, und zwei, die über nichts einig sind, kön- nen einander auch nichts beweisen. 

Da nun die Wissenschaftslehre beweisen will die Gesetze, nach denen das endliche Vernunftwesen bei Hervor- bringung seiner Erkenntnis verfährt: so muss sie dies an irgend etwas anknüpfen, und da sie unser [Wissen?] be- gründen will, an etwas, das jedermann zugibt. Gibt es so etwas nicht, so ist systematische Philosophie unmög- lich.
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Wissenschaftslehre nova methodo, Hamburg 1982, S.6f.


Nota. - Das ist das Verfahren der Wissenschaftslehre: Statt freihändig Begriffe zu definieren und daraus ein System zu bauen, sucht sie in den wirkliche Vorstellungen der 'endlichen' Vernunftwesen die ihnen zu Grunde liegenden anschaulichen Voraussetzungen auf, und erst, wenn sie an den Punkt gerät, hinter den es nicht hin- ausgeht, kehrt sie ihren Gang um und setzt, was sie zuvor analytisch auseinandergelgt hatte, synthetisch wieder zusammen; daran, ob auf diesem Weg die wirkliche Vorstellungswelt der 'endlichen Vernunftwesen' hinreichend rekonstuiert werden kann, entscheidet sich ihre Richtigkeit.

Nota II. - 'Der Mensch ist bestimmt zu vollständiger und systematischer Kenntnis': woher weiß er das? Nach seiner Lehre ist der Mensch, sofern er Vernunftwesen ist, nur bestimmt als das, wozu er sich selbst bestimmt. Wenn er sagt 'So ist es', kann es sich entweder um die Feststellung eines empirisch Vorgefundenen handeln, oder um ein Postulat: 'So soll es sein.' - Tatsächlich handelt es sich hier um beides; es ist die historisch vorge- fundene Tatsache des autonomen bürgerlichen Subjekts; und der Entschluss des theoretischen Philosophen, dies empirisch Gegebene als den Zielpunkt seiner (Re-) Konstruktion anzusehen. Die Wissenschaftslehre ist die Anthropologie des bürgerlichen Zeitalters.

30. 5. 16 






Nota. Das obige Foto gehört mir nicht, ich habe es im Internet gefunden. Wenn Sie der Eigentümer sind und seine Verwendung an dieser Stelle nicht wünschen, bitte ich um Nachricht auf diesem Blog. JE

Dienstag, 24. April 2018

Die Aufforderung ist das Apriori der Vernünftigkeit.

Lothar Sauer

Ich finde mich zuvörderst als handeln Könnendes, rein als Handelndes bin ich gemacht durch mich, durch den Willen, nicht aber mir selbst gegeben. Als handeln Sollendes kann ich mich finden.

Was ist denn nun das Denken des Handelns seinem Charakter nach für ein Denken?

Das Handeln ist ein Fortfließen, es ist also ein versinnlichtes Denken, nur erscheint mir das Entwerfen eines Zweckbegriff nicht als ein Handeln, sondern als ein bloßes Denken, als etwas / außer mir als ein Ding. Wie ist beides verbunden? Durch die Anschauung meines Handelns, die insbesondere auch drum ... stattfinden muss, weil bloß durch sie eine Zweckerfüllung entsteht.

Ich finde mein Handeln als etwas Gegebenes, als ein Mögliches.* Gesetzt, ein Mensch hätte noch nichts getan (welches absurd ist und nur auf einen Augenblick gesetzt worden), dennoch soll er etwas tun. Es wird also postuliert, dass er schon einen Begriff vom Handeln habe. Dieser Begriff, der bei ihm nicht aus der Erfahrung kommen kann, müsste bei ihm ein Begriff a priori sein. So hier: Ich finde mich als ein Handelnsollendes, drin liegt das Handeln schon drinnen [sic]. Das ist ganz klar eine Versinnlichung, die zusammengesetzt ist aus dem Zweckbegriffe, der kein Handeln ist, und dem Realisieren, das nicht gefunden wird, also gleichsam zwischen beiden in der Mitte schwebend.

Was schaue ich denn nun an? Etwas durch die Einbildungskraft Versinnlichtes. Im Handeln ist nicht bleibende Gestalt, weder des Subjekts, noch des Objekts. Das Denken des Handelns ist ganz sinnlich, und eine solche Ansicht ist von der Synthesis, durch die das Bewusstsein zustande kommt, unzertrennlich. Nun muss ich zu dem bestimmten Handeln etwas Bestimmbares setzen; da das Bestimmte sinnlich ist, muss auch das Bestimm- bare sinnlich sein. Das Bestimmbare war nach dem Obigen meine Individualität, meine sinnliche Kraft, darum muss dieses auch als ein Sinnliches erscheinen. 

Was ist nun meine Individualität? Mein versinnlichtes Sollen. Eine Aufforderung zur freien Tätigkeit als Faktum in der Sinnenwelt. Es ist Beschränktheit meiner Freiheit in einer besonderen Sphäre, oder bestimmte Bestimm- barkeit meiner selbst. Die Aufforderung eines Sollens muss also erscheinen als Wahrnehmung, welche eine ganz eigene Idee dieses Systems** ist, eine ganz eigne Erklärungsweise, die Wirksamkeit in der Sinnenwelt zu erklären. Sie ist nichts als objektive versinnlichte Wahrnehmung meiner Bestimmung, auf andere und mit anderen Vernunftwesen in Wechselwirkung zu handelt. 

*) [= als etwas als möglich Gegebenes]
**) der Wissenschaftslehre
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Wissenschaftslehre nova methodo, Hamburg 1982, S. 229f.


Nota. - Wir erinnern uns: Vernunft ist aus Freiheit handeln. Auch das Tier 'handelt', aber nicht aus einem Zweckbegriff, sondern naturbestimmt. Das macht den Unterschied der beiden aus. Aber wie kommt der Mensch dazu, sich einen Zweckbegriff zu setzen? - Dass er es tut, ist ein Faktum, doch ebendieses gilt es zu erklären; zu erklären, wie der Mensch zum Menschen, zu einem Vernunftwesen geworden ist. Aus der Erfah- rung (aus seiner tierischen Vorgeschichte) kann er von Zwecken nichts wissen. Die einzige Erklärung: Er hat den Zweckbegriff "a priori". Er - nämlich sofern er Individuum ist. Dem Individuum ist der Zweckbegriff a priori! Es hat ihn nicht aus Erfahrung, sondern 'von außen', er ist ihm durch eine Aufforderung geworden. Die Aufforderung kam ihm aus einer 'Reihe vernünftiger Wesen'. Das Apriori für die Vernünftigkeit der mensch- lichen Individuen stammt aus dem Verkehr. Der Verkehr selbst ist das Apriori.

Die Wissenschaftslehre ist keine Anthropologie 'des Menschen überhaupt', sondern eine Anthropologie des bürgerlichen Menschen. Für den bürgerlichen Menschen ist die Gegebenheit einer 'Reihe vernünftiger Wesen' keine historisch-zufällige, sondern ein notwendige und logische Bedingung.
JE


Montag, 4. Februar 2019

Eine beschränkte Sphäre absoluter Freiheit.

 
Das endliche Vernunftwesen kann nicht noch andere Veernunftwesen außer sich annehmen, ohne sich zu set- zen als stehend mit denselben in einem bestimmten Verhältnissse, welches man das Rechtsverhältnis nennt.

Beweis

1. Das Subjekt muss sich von dem Vernunftgwesen, welches er zufolge des vorigen Beweises außer sich angenommen hat, durch Gegensatz unterscheiden. 

Das Subjekt hat sich jetzt gesetzt als ein solches, das den letzten Grund von etwas, das in ihm ist, in sich selbst enthalte (dies war die Bedingung der Ichheit, der Vernünftigkeit überhaupt); aber es hat ein Wesen außer sich gleichfalls gesetzt als den letzten Grund dieses in ihm Vokommenden.

Es soll sich von diesem Wesen unterscheiden können, inwiefern der Grund desselben in ihm, und inwiefern er außer ihm liege. Der Grund des Wirksamkeit des Subjekts liegt zugleich in dem Wesen außer ihm und in ihm selbst der Form nach, oder darin, dass überhaupt gehandelt werde. Hätte jenes nicht gewirkt und dadurch das Subjekt zur Wirksamkeit aufgefordert, so hätte dieses selbst auch nicht gewirkt. Sein  Handeln als solches ist durch das Handeln des Wesens außer ihm bedingt. Es ist auch der Materie nach bedingt; es ist dem Subjekt die Sphäre seines Handelns überhaupt angwiesen.

Aber innerhalb dieser ausgewiesenen Sphäre hat das Subjekt gewählt, die nächste Grenzbestimmung seines Handelns sich selber absolut gegeben; von der letzten Bestimmung seiner Wirksamkeit liegt ganz allein in ihm der Grund. Isofern kann es sich als absolut freies Wesen, als alleinigen / Grund von etwas setzen, von dem freien Wesen außer ihm sich ganz abtrennen und eine Wirksamkeit nur sich zuschreiben.

Innerhalb des Kreises, von dem Grenzpunkte des Wesens außer ihm, X, bis zum Grenzpunkte seines eigenen Produktes, Y, hat es gewählt unter den Möglichkeiten, die hier liegen: Aus diesen Möglichkeiten, die alle es hätte wählen können, konstituieret es seine Freiheit und Selbstständigkeit.
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Grundlage des Naturrechts nach Prinzipien der Wissenschaftslehre, 
SW Bd. III, S. 41f. 
 



Nota. - Es geht hier an die Konstrukion des Rechtsbegriffes aus der Fiktion des Naturrechts im Unterschied zu den historisch gewachsenen 'positiven' Rechten der Völker, die Krieg und Gewaltherrschaft nicht ausschalten können noch wollen. Fichte geht nicht aus von einer ursprünglichen Gemeinschaft, sondern legt dem Recht im Gegenteil den Gegensatz zu Grunde: Die Wissenschaftslehre ist nicht 'überhaupt' eine Anthropologie, sondern die Anthropologie des bürgerlichen Menschen. Vernünftigkeit als Entwerfen von gemeinamen Zwecke hat über- haupt nur Sinn unter Voraussetzung eines ursprünglichen Nichtüberinstimmens. (Man sollte annehmen, er käme von hier zu der Unterscheidung von Privatheit und Öffentlichkeit; das geschieht leider nicht.)
JE

Dienstag, 18. August 2015

Die Aufforderung ist das Apriori der Vernünftigkeit.

Lothar Sauer

Ich finde mich zuvörderst als handeln Könnendes, rein als Handelndes bin ich gemacht durch mich, durch den Willen, nicht aber mir selbst gegeben. Als handeln Sollendes kann ich mich finden.

Was ist denn nun das Denken des Handelns seinem Charakter nach für ein Denken?

Das Handeln ist ein Fortfließen, es ist also ein versinnlichtes Denken, nur erscheint mir das Entwerfen eines Zweckbegriff nicht als ein Handeln, sondern als ein bloßes Denken, als etwas / außer mir als ein Ding. Wie ist beides verbunden? Durch die Anschauung meines Handelns, die insbesondere auch drum ... stattfinden muss, weil bloß durch sie eine Zweckerfüllung entsteht.

Ich finde mein Handeln als etwas Gegebenes, als ein Mögliches.* Gesetzt, ein Mensch hätte noch nichts getan (welches absurd ist und nur auf einen Augenblick gesetzt worden), dennoch soll er etwas tun. Es wird also postuliert, dass er schon einen Begriff vom Handeln habe. Dieser Begriff, der bei ihm nicht aus der Erfahrung kommen kann, müsste bei ihm ein Begriff a priori sein. So hier: Ich finde mich als ein Handelnsollendes, drin liegt das Handeln schon drinnen [sic]. Das ist ganz klar eine Versinnlichung, die zusammengesetzt ist aus dem Zweckbegriffe, der kein Handeln ist, und dem Realisieren, das nicht gefunden wird, also gleichsam zwischen beiden in der Mitte schwebend.

Was schaue ich denn nun an? Etwas durch die Einbildungskraft Versinnlichtes. Im Handeln ist nicht bleibende Gestalt, weder des Subjekts, noch des Objekts. Das Denken des Handelns ist ganz sinnlich, und eine solche Ansicht ist von der Synthesis, durch die das Bewusstsein zustande kommt, unzertrennlich. Nun muss ich zu dem bestimmten Handeln etwas Bestimmbares setzen; da das Bestimmte sinnlich ist, muss auch das Bestimmbare sinnlich sein. Das Bestimmbare war nach dem Obigen meine Individualität, meine sinnliche Kraft, darum muss dieses auch als ein Sinnliches erscheinen. 

Was ist nun meine Individualität? Mein versinnlichtes Sollen. Eine Aufforderung zur freien Tätigkeit als Faktum in der Sinnenwelt. Es ist Beschränktheit meiner Freiheit in einer besonderen Sphäre, oder bestimmte Bestimmbarkeit meiner selbst. Die Aufforderung eines Sollens muss also erscheinen als Wahrnehmung, welche eine ganz eigene Idee dieses Systems** ist, eine ganz eigne Erklärungsweise, die Wirksamkeit in der Sinnenwelt zu erklären. Sie ist nichts als objektive versinnlichte Wahrnehmung meiner Bestimmung, auf andere und mit anderen Vernunftwesen in Wechselwirkung zu handelt. 

*) [= als etwas als möglich Gegebenes]
**) der Wissenschaftslehre
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Wissenschaftslehre nova methodo, Hamburg 1982, S. 229f.


Nota. - Wir erinnern uns: Vernunft ist aus Freiheit handeln. Auch das Tier 'handelt', aber nicht aus einem Zweckbegriff, sondern naturbestimmt. Das macht den Unterschied der beiden aus. Aber wie kommt der Mensch dazu, sich einen Zweckbegriff zu setzen? - Dass er es tut, ist ein Faktum, doch ebendieses gilt es zu erklären; zu erklären, wie der Mensch zum Menschen, zu einem Vernunftwesen geworden ist. Aus der Erfahrung (aus seiner tierischen Vorgeschichte) kann er von Zwecken nichts wissen. Die einzige Erklärung: Er hat den Zweckbegriff "a priori". Er - nämlich sofern er Individuum ist. Dem Individuum ist der Zweckbegriff a priori! Es hat ihn nicht aus Erfahrung, sondern 'von außen', er ist ihm durch eine Aufforderung geworden. Die Aufforderung kam ihm aus einer 'Reihe vernünftiger Wesen'. Das Apriori für die Vernünftigkeit der mensch- lichen Individuen stammt aus dem Verkehr. Der Verkehr selbst ist das Apriori.

Die Wissenschaftslehre ist keine Anthropologie 'des Menschen überhaupt', sondern eine Anthropologie des bürgerlichen Menschen.
JE



Samstag, 14. Juli 2018

Stehe auf dir selbst, stehe auf der Freiheit, so stehst du fest.

 M. Pugliese

5) Es ist als ausgemacht angenommen: Es ist nichts, es sei denn im Bewusstsein. Nun haben wir gesehen, es gibt kein Bewusstsein ohne reale Tätigkeit, ohne absolute Freiheit; nur mit ihr und durch sie ist alles, was sein kann, und ohne sie ist nichts. [=Zu einem Bewusstsein wird das Wahrnehmen eines Mannigfaltigen, indem das Wahrneh-mende sich absolute Freiheit als dessen Produzent zuschreibt. JE] 

Also Freiheit ist der Grund alles Philosophierens, alles Seins. Stehe auf dir selbst, stehe auf der Freiheit, so stehst du fest.

Unmittelbar mit der Freiheit ist das Bewusstsein verknüpft, und es gibt nichts andres, woran das Bewusstsein geknüpft werden könnte. Die Freiheit ist das erste und unmittelbare Objekt des Bewusstseins. Alles Bewusst-sein ist etwas in sich zurückgehendes. Der gemeine Menschenverstand erkennt / dies an, wenn er sagt: Ich bin mir etwas bewusst. Würde das Ich nur als Subjekt gedacht, so würde nichts erklärt, man müsste wieder ein neues Subjekt zu diesem Subjekt suchen und so in das Unendliche, es muss daher als Subjekt-Objekt gedacht werden.
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Wissenschaftslehre nova methodo, S. 50f.


*Nota. - Im (neulateinischen) Französisch heißt es Je suis conscient de...ohne Reflexion. Im Französischen heißt es J'imagine, 'ich stelle vor'; im (westgermanischen) Deutschen sagen wir 'Ich stelle mir vor'. - Ganz so viel, wie Fichte in den Reden an die deutsche Nation mutmaßen sollte, liegt vielleicht nicht im unterschiedlichen Geist der Sprachen (Fichte hielt die Franzosen für Nachfahren der Franken und für einen deutschen Stamm); aber ein Bisschen doch. Wie man sich was vorstellt, schlägt sich schließlich in der Sprache nieder. Doch von da an modelliert sie selber die Vorstellung.

31. 7. 18


Nachtrag

...da doch jedem, der nur eine Sylbe von mir gelesen, bekannt seyn muss, dass auf die Freiheit des Willens mein ganzes Denken aufgebaut ist...
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Friedrich Nicolai's Leben und sonderbare Meinungen [1801] SW VIII, S. 70


Nota. - "Mein ganzes Denken aufgebaut...": Sie ist die Prämisse, aber zugleich ihr Zweck. Die Wissenschaftslehre ist eine politische Anthropologie des autonomen bürgerlichen Subjekts.
JE