Montag, 8. April 2019

[Einwirkung durch einen fremden Willen.]

 
III. Als Ursache der beschriebenen Einwirkung auf das Subjekt soll lediglich ein vernünftiges Wesen außer dem Subjekt gesetzt werden können. Der Zweck diese Wesens wäre es gewesen, auf das Subjekt einzuwirken. Aber ist erwiesenermaßen auf dasselbe gar nicht eingewirkt, wenn es nicht durch seine eigene Freiheit dem Eindruk- ke stillhält und ihn innerlich nachahmt. Das Subjekt muss selbst zweckmäßig handeln, d. h. es muss die Summe seiner Freiheit, die den geschehenen Eindruck aufheben könnte, auf die Erreichung des vorgegebenen Zwecks der Erkenntnis beschränken, welche Selbstbeschränkung eben das ausschließende Kriterium der Vernunft ist. 

Das Subjekt muss also durch sich selbst die Erreichung des Zwecks des Wesens außer ihm vollenden, und die- ses müsste sonach auf die Vollendung durch das Subjekt gerechnet haben, wenn es überall einen Zweck gehabt haben soll. Es ist demnach für ein vernünftiges Wesen zu halten, inwiefern es durch diese Voraussetzung der Freiheit des Subjekts seine eigene Freiheit auf die Weise der gegebenen Einwirkung beschränkt hat.

Aber es bleibt immer möglich, dass es nur von ohngefähr so gewirkt habe, oder dass es nicht anders wirken könne. Es ist immer noch kein Grund, die Selbstbeschränkung desselben anzunehmen, wenn nicht dargetan werden kann, dass es auch anders hätte handeln können, dass die Fülle seines Vermögens dasselbe auf eine ganz andere Handelsweise werde geführt haben und dass es dieselbe notwendig beschränken und durch den Begriff der Vernünftigkeit des Subjekts / beschränken musste, wenn die Handlung, wie sie beschrieben wurde, erfolgen sollte.

Ich müsste sonach, wenn der geforderte Schluss möglich sein sollte, setzen, dass auch auf die entgegengesetzte Weise auf mich gewirkt werden könnte, und das anzunehmende Wesen außer mir auf die entgegengesetzte Wei- se hätte wirken wollen.
______________________________________________________________
Grundlage des Naturrechts nach Prinzipien der Wissenschaftslehre,
SW Bd. III, S. 64f.
 



Nota. - Kein Kommentar, solange nicht klar wird, worauf er hinauswill.
JE 



Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen