Freitag, 19. September 2014

Begriff vom Zweck.


Guglielmo Lange, Giotto enfant
 
Das freie Wesen handelt als Intelligenz, d. i. nach einem vor der Wirkung vorher von der Wirkung entworfenen Begriff. Das zu Bewirkende muss daher wenigstens so beschaffen sein, dass es überhaupt durch die Intelligenz gedacht werden könne, und insbesondere, dass es als seiend oder nicht-seiend (als zufällig seinem Sein nach) gedacht werde, unter welchem Sein oder Nicht-Sein desselben dann die freie In/telligenz bei Entwerfen ihres Zweckbegriffes wähle. 

Hierdurch ist uns schon die Sphäre angezeigt, in welcher allein wir das durch unsere Kausalität physisch Mögliche aufzusuchen haben, indem ein beträchtlicher Teil des Seienden durch die gemachte Bemerkung ausgeschlossen wird. Nämlich einiges in unserer Welt erscheint uns als notwendig: und wir können es nicht anders denken, mithin auch, da das Wollen an die Denkgesetze gebunden ist, und ihm ein Begriff vorheregeht, auch nicht anders wollen. 

Einiges erscheint uns in seinem Sein als zufällig. Ich kann beispielsweise nichts außer allem Raume setzen wollen, denn ich kann außer dem Raume nichts denken; wohl aber kann ich ein Ding an einem anderen Orte im Raume denken, als dem, den es gegenwärtig wirklich einnimmt, und ebenso kann ich auch den Ort desselben verändern wollen.

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System der Sittenlehre,
Sämmtliche Werke Bd. IV, S. 66f.

Rechtschreibung angeglichen



 

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