(Ferner ist die Rechtslehre auch praktisch, so eine rechtliche Verfassung macht sich nicht selbst, sondern muss hervorgebracht werden; kann aber nicht wie die Moralität durch Selbstbeschränkung bewirkt werden. Sie braucht äußere Mittel und lässt sich nicht gebieten, da von ohngefähr Vereinigung des Willens Mehrerer erst erfordert wird, vid. Kant zum Ewigen Frieden.
Die Aufgabe dieser Lehre [=der WL] ist die: Freie Willen sollen zu einem gewissen mechanischen Zusammenhang und Wechselwirkung gefügt werden. Nun gibt es so einen Naturmechanismus an sich nicht, er hängt zum Teil mit von unserer Freiheit ab; Wirksamkeit der Natur und Vernunft in ihrer Vereinigung bewirken diesen Zustand.)
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Wissenschaftslehre nova methodo, S. 242
Nota. - 'Eine rechtliche Verfassung hervorbringen' heißt Politik. Sie ist natürlich praktisch, was sonst? Doch auch die Rechtslehre im engeren Sinn, die das geltende positive Recht mit dem fiktiven Naturrecht vergleicht, ist praktisch, und theoretisch nur, insoweit sie kritisch ist.
Nicht einmal das
Naturrecht ist rein-theoretisch: denn es leitet seine Konklusionen ja
nicht blind und mecha- nisch aus gegebenen Prämissen her, sondern entwirft seinen
'Zweckbegriff' aus Freiheit. Das Reich des Theore- tischen ist nicht nur
bei Fichte viel enger als bei andern Philosophen, sondern noch ein
bisschen enger als selbst bei Fichte. (Das ist ein Kalauer.)
JE
Nota - Das obige Foto gehört mir nicht, ich habe es im Internet gefunden. Wenn Sie der Eigentümer sind und ihre Verwendung an dieser Stelle nicht wünschen, bitte ich um Ihre Nachricht auf diesem Blog. JE
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