Dieter Schütz / pixelio.de
Das Objekt der Einbildungskraft ist
teilbar ins Unendliche; diese Teilbarkeit ruht nicht als immanente
Eigen- schaft in dem Bestimmbaren als an sich; denn dieses ist meine
Einbildungskraft selbst, welche bloß zusammen- fasst, es heißt also bloß:
Das durch die Einbildungskraft Gelieferte wird hinterher geteilt durch
die Urteilskraft; wenigstens wird sie gesetzt als vorzunehmend.
Eigentlich ist also eine Wechselwirkung zwischen Einbildungskraft und
Urteilskraft; beide sind nur durch ein- ander zu beschreiben. Man könnte
daher [sagen]: Die Einbildungskraft
ist das Vermögen absoluter Ganzen, die Urteilskraft das Vermögen des
Einfachen; beides steht in Wechselwirkung; kein Einfaches ohne Ganze,
kein Ganzes ohne unendliches Einfache.
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Wissenschaftslehre nova methodo, Hamburg 1982, S. 203
Nota. - Da ist zuerst das vage, verschwommene Bild, das als solches nicht aufzufassen ist, sondern zu diesem Behuf 'bestimmt' werden muss: gezeichnet, festgestellt, verdeutlicht - das heißt in sich unterschieden werden durch Entgegensetzungen. Fassen wir es als zwei 'Schritte' auf - nur der Verdeutlichuung halber, denn es ist nur einer -, dann schreibe ich den 'ersten' der Einbildung zu, den 'zweitem' dem Urteilen; faktisch kann ich den einen nicht ohne den andern tun. Es ist die Reflexion - das Beurteilen des Urteilens -, das die zwei 'Schritte' unterscheidet und auf zwei verschiedene 'Vermögen' schließt.
Oder anders: Am Anfang steht ein Quale; seine Qualifizierungen kommen danach - als Unterscheidungen.
JE
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