Dienstag, 12. Februar 2019
Sie bedingen einander.
3) Grund des Zusammenhanges
a. Ohne eine Einwirkung auf ihn kann ich nicht wissen oder ihm nachweisen, dass er nur überhaupt eine Vor- stellung von mir, von meiner bloßen Existenz habe. Gesetzt auch, ich erscheine als Objekt der Sinnenwelt und liege in der Sphäare der für ihn möglichen Erfahrungen, so bleibt doch immer die Frage: ob er auf mich reflek- tiert habe; und diese kann er lediglich sich selbst beantworten.
b. Ohne Handeln auf ihn nach dem Begriffe von ihm als vernünftigem Wesen kann ich ihm nicht nachweisen, dass er mich notwendig für ein vernünftiges Wesen hätte ansehen müssen, so gewiss er selbst Vernunft hat. Denn jede Äußerung der Kraft kann von einer mechanisch wirkenden Natur-Macht herkommen. Nur die Mä- ßigung der Kraft durch Begriffe ist untrügliches und ausschließendes Kriterium der Vernunft und der Freiheit.
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Grundlage des Naturrechts nach Prinzipien der Wissenschaftslehre, SW Bd. III, S. 45
Nota. - Dass es virtuell in einer an-sich-seienden intelligiblen Welt 'Vernunft gibt', wäre ohne Belang, solange sie nicht in die Sinnenwelt hineinreicht. Es reicht der Metaphysik, aber es reicht nicht der Wissenschaftslehre, die eine oder andere ideale Notwendigkeit logisch zu konstruieren. Die Wissenschaftslehre soll zeigen, dass Ver- nunft im realen gesellschaftlichen Verkehr wirksam ist und unter den gegebenen historischen Bedingungen notwendig wirksam ist. Dies freilich unter dem alles bedingenden Postulat, dass Freiheit sein soll.
JE
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