Dienstag, 19. Februar 2019

Nur zufällig und bedingt vernünftig.

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Gesetzt, er handelte so, dass seine Handlung zwar durch die sinnlichen Prädikate der vorhergehenden be- stimmt sei - und das ist schon zufolge des Naturmechanismus der Natur notwendig -, nicht aber durch die geschehene Anerkennung meiner als eines freien Wesens, d. i. er raubt mir durch sein Handeln die mir zukom- mende Freiheit und behandelt mich insoweit als Objekt: so bin ich immer genötigt, die Handlung ihm, dem gleichen Sinnenwesen C zuzuschreiben. (Es ist z. B. die gleiche Sprache, der gleiche Gang u.s.f.)

Nun ist der Begriff dieses Sinnenwesens C durch die Anerkennung und vielleicht durch eine Folge von Hand- lungen, die dadurch bestimmt sind, in meinem Bewusstsein vereinigt mit dem Begriffe der Vernünftigkeit, und was ich einmal vereinigt habe, kann ich nicht trennen. Aber jene Begriffe sind gesetzt als notwendig und wesent- lich vereinigt; ich habe Sinnlichkeit und Vernunft in Vereinigung als das Wesen von C gesetzt. Jetzt in der Hand- lung X muss ich sie notwendig trennen und kann ihm die Vernünftigkeit nur noch zufällig zuschreiben.

Meine Behandlung seiner als ein vernünftiges Wesen wird nun selbst auch zufällig und bedingt und findet nur für den Fall statt, dass er selbst mich so behandele.  Ich kann demnach mit vollkommener Konsequenz, die hier mein einziges Gesetz ist, ihn für diesen Fall behandeln als bloßes Sinnenwesen; so lange, bis beides, Sinnlichkeit und Vernünftigkeit in dem Begriffe von seiner Handlung wieder vereinigt ist.
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Grundlage des Naturrechts nach Prinzipien der Wissenschaftslehre, SW Bd. III, S. 49



Nota. - Ich muss vorderhand davon ausgehen - und das heißt: danach handeln -, dass C ein vernünftiges Sinnen- wesen ist. Handelt er dieser Voraussetzung entgegen, indem er die Späre meiner Freiheit verletzt, so darf ich ihn in diesem Fall als bloßes Sinnenwesen behandeln; bleibt aber übrig, dass ich selbst als Vernunftwesen gesetzt bleibe und meine Grenze nicht überschreiten darf.

Zum Beispiel holt er aus, um mir eine Keule auf den Kopf zu schlagen. Diese Freiheit darf ich ihm verwehren. Doch wenn ich ihn zu Boden gestreckt habe, muss ich ihn am Leben lassen: Die Freiheit, ihn umzubringen, muss ich mir verwehren.

Mit andern Worten, ich muss zwar allezeit so handeln, nämlich positiv: "kategorisch", als ob der andere ein freies und vernünftiges Wesen sei; in meinem Bewusstsein bleibt es indes stets eine problematische Voraussetzung: Es muss sich in seinen Handlungen erweisen. Nämlich im jeweiligen Fall. 

Ob der Andere frei und vernünftig ist, kann ich nicht wissen; indes werde ich so handeln müssen, als ob, denn das ist die Bedingung, dass auch er so handeln kann, als ob er frei und vernünftig sei.
JE

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