Freitag, 1. Mai 2015

"Erlaubte Befriedigung".


Ph. O. Runge

Aus der Vereinigung des Nichtdürfens und der Begierde entsteht ein Erlaubtsein der Befriedigung der Begierde. Dasjenige, was innerhalb des Umkreises dessen liegt, was ich darf, ist erlaubt.
________________________________________________
Wissenschaftslehre nova methodo, Hamburg 1982, S. 145


Nota.- Das macht mir die Sache kein bisschen begreiflicher. Sollte er unter Begierde schlechthin das Laster verstehen? Aber wo käme das so plötzlich her? Es der Natur anlastern oder der Erbsünde, steht einem Transzendentalphilosophen jedenfalls nicht zu.
JE


Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen