Donnerstag, 10. Mai 2018

Einbildungs- und Urteilskraft II.

Dieter Schütz  / pixelio.de 

Das Objekt der Einbildungskraft ist teilbar ins Unendliche; diese Teilbarkeit ruht nicht als immanente Eigen- schaft in dem Bestimmbaren als an sich; denn dieses ist meine Einbildungskraft selbst, welche bloß zusammen- fasst, es heißt also bloß: Das durch die Einbildungskraft Gelieferte wird hinterher geteilt durch die Urteilskraft; wenigstens wird sie gesetzt als vorzunehmend. 

Eigentlich ist also eine Wechselwirkung zwischen Einbildungskraft und Urteilskraft; beide sind nur durch ein- ander zu beschreiben. Man könnte daher [sagen]: Die Einbildungskraft ist das Vermögen absoluter Ganzen, die Urteilskraft das Vermögen des Einfachen; beides steht in Wechselwirkung; kein Einfaches ohne Ganze, kein Ganzes ohne unendliches Einfache.
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Wissenschaftslehre nova methodo, Hamburg 1982,
S. 203



Nota. - Da ist zuerst das vage, verschwommene Bild, das als solches nicht aufzufassen ist, sondern zu diesem Behuf  'bestimmt' werden muss: gezeichnet, festgestellt, verdeutlicht - das heißt in sich unterschieden werden durch Entgegensetzungen. Fassen wir es als zwei 'Schritte' auf - nur der Verdeutlichuung halber, denn es ist nur einer -,  dann schreibe ich den 'ersten' der Einbildung zu, den 'zweitem' dem Urteilen; faktisch kann ich den einen nicht ohne den andern tun. Es ist die Reflexion - das Beurteilen des Urteilens -, das die zwei 'Schritte' unterscheidet und auf zwei verschiedene 'Vermögen' schließt. 

Oder anders: Am Anfang steht ein Quale; seine Qualifizierungen kommen danach - als Unterscheidungen.
JE



 

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