Dienstag, 5. Februar 2019

Das Ich wählt innerhalb seiner Freiheitssphäre.


In jener beschriebenen Sphäre musste gewählt werden, wenn das Produkt Y als ein Einzelnes aus des Sphäre der durch sie gegebenen Wirkungen möglich werden sollte.

In diese Sphäre nun kann aber nur das Subjekt gewählt haben und nicht der andere; denn er hat sie unbestimmt gelassen, laut dere Voraussetzung.

Das, was ausschließend in dieser Sphäre wählte, ist sein Ich, ist das Individuum, das durch Entgegensetzung mit [zu] einem anderen vernünftigen Wesen bestimmte Vernunftwesen, und dasselbe ist charakterisiert durch eine bestimmte ihm ausschließend zukommende Äußerung der Freiheit.
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Grundlage des Naturrechts nach Prinzipien der Wissenschaftslehre, 
SW Bd. III, S. 42



Nota. - Die Rede ist wohlbemerkt von dem Ich, das sich innerhalb der Reihe vernünftiger Wesen dem (und den) Anderen entgegengesetzt hat, indem es sich eine ausschließende Sphäre von Wirksamkeit zuschreibt. Innerhalb dieser Sphäre wählt es mit Freiheit. Es ist nicht die Rede von der historischen empirischen Person, sondern von dem Anteil an ihr, mit dem sie selbst zu den vernünftigen Wesen gehört; und das ist eo ipso der Bereich, in dem sie mit ihnen in Verkehr steht und ihnen Antwort schuldet. 

Was es sich selber schuldet, ist ein anderer Bereich. (Beide lassen sich erst hernach in der Reflexion unterschei- den, das ist wohl wahr. Doch ohne die kommt sowieso nichts Vernünftiges zustande.)
JE


 

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