Mittwoch, 10. Dezember 2014
Das Thema Anerkennung.
Die Erkenntnis des einen Individuums vom anderen ist bedingt dadurch, dass das andere es als ein freies behandele (d. h. seine Freiheit beschränke durch den Begriff der Freiheit des ersten). Diese Weise der Behandlung aber ist bedingt durch die Handelsweise des ersten gegen das andere; diese durch die Handelsweise und durch die Erkenntnis des anderen, und so ins Unendliche fort.
Das Verhältnis freier Wesen zu einander ist daher das Verhältnis einer Wechselwirkung durch Intelligenz und Freiheit. Keines kann das andere anerkennen, wenn nicht beide sich gegenseitig anerkennen: und keines kann das andere behandeln als ein freies Wesen, wenn nicht beide sich gegenseitig so behandeln.
___________________________________
Grundlage des Naturrechts..., SW III, S. 44
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen