Kurt Michel, pixelio.de
Kant geht aus von der Voraussetzung, dass ein Mannigfaltiges für die mögliche Aufnahme zur Einheit des Bewusstseyns gegeben sey, und et konnte, von dem Puncte aus, auf welchen er sich gestellt / hatte, von keiner anderen ausgehen. Er begründete dadurch das besondere für die theoretische Wissenschaftslehre; er wollte nichts weiter begründen, und ging daher mit Recht von dem besonderen zum allgemeinen fort.
Auf diesem Wege nun lässt sich zwar ein collectives Allgemeines, ein Ganzes der bisherigen Erfahrung, als Einheit unter den gleichen Gesetzen, erklären: nie aber ein unendliches Allgemeines, ein Fortgang der Erfahrung in die Unendlichkeit. Von dem Endlichen aus giebt es keinen Weg in die Unendlichkeit; wohl aber giebt es umgekehrt einen von der unbestimmten und unbestimmbaren Unendlichkeit, durch das Vermögen des Bestimmens zur Endlichkeit (und darum ist alles Endliche Product des bestimmenden). Die Wissenschaftslehre, die das ganze System des menschlichen Geistes umfassen soll, muss diesen Weg nehmen, und vom allgemeinen zum besonderen herabsteigen.
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Grundriss des Eigenthümlichen der Wissenschaftslehre, in Rücksicht auf das theoretische Vermögen, SW I, S. 332f.
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