Henri Rousseau
Die Natur hat diese Frage längst entschieden. Es ist wohl kein Mensch, der bei der ersten Erblickung eines Menschen ohne weiteres die Flucht nähme wie vor einem wilden Tiere oder Anstalten machte, ihn zu töten und zu verspeisen wie ein Wild; der nicht vielmehr sogleich auf wechselseitige Mitteilung rechnete. Dies ist so nicht durch Gewohnheit und Unterricht, sondern durch Natur und Vernunft, und wir haben soeben das Gesetz abgeleitet, nach welchem es so ist.
Nun wolle man ja nicht - welches nur für wenige erinnert wird - glauben, dass der Mensch erst dieses lange und mühselige Räsonnement anzustellen habe, welches wir geführt haben, um sich begreiflich zu machen, dass ein gewisser Körper außer ihm einem Wesen seines Gleichen angehöre. Jene Anerkennung geschieht entweder gar nicht, oder sie wird in einem Augenblicke vollbracht, ohne dass man sich der Gründe bewusst wird. Nur dem Philosophen kommt es zu, Rechenschaft über dieselben abzulegen.
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Grundlage des Naturrechts nach Prinzipien der Wissenschaftslehre, SW Bd. III, S. 81
Nota. - Nicht nur bewegt er sich längst auf einem Gebiet, wo es Erfahrungen zu machen gibt und für transzen- dentale Herleitungen gar kein Bedarf ist, sondern er führt sage und schreibe Die Natur als Zeugen an. Zwar nur, wie er sagt, als Corollar; aber dies gar auf faktisch wackeligem Grund. Sogenannte unentdeckte Völker sind noch heute wenig erfreut, vom weißen Mann entdeckt zu werden. Und wenn sie die Geschichte des Kolonialis- mus kennten, hätten sie allen vernünftigen Grund dafür, und nicht bloß die Stimme ihrer "Natur". - Dieser Ab- satz desavouiert den ganzen § 6.
JE
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