Doré, Gargantua enfant
5) Es ist hier nicht darum zu tun, eine Moral aufzustellen, sondern das Bewusstsein überhaupt soll erklärt werden; und dies ist nur möglich unter Voraussesetzung des oben gschilder-//144//ten reinen Willens. Es soll gezeigt werden, wie hieraus sich das Bewusstsein [der] Objektt erklären werde.
Dies reine Wollen soll hier noch nichts anderes bedeuten als einen Erklärungsgrund des Bewusstseins, als eine Hypothese, noch nicht als ein Objekt des Bewustseins. Tiefer unten wird gezeigt werden, wie es in das Bewusstsein hinein komme. Es ist hier um die Folgen zu tun, die es haben wird, wenn es als Erklärungsgrund des Bewusstseins vorausgesetzt wird.
Alles Bewusstsein ist sinnlich. Es drückt aus den Akt der Intelligenz, der idealen Tätigkeit, und steht unter Gesetzen, wenigstens unter dem Gesetze des Übergehens von der Bestimmbarkeit zur Bestimmtheit. Durch diese Affektion wird alles, was gedacht wird, wird [sic] notwendig sinnlich. Der aufgezeigte reine Wille soll etwas Übersinnliches sein, doch soll aus ihm etwas Sinnliches folgen. Wie wird er nun mit dem sinnlichen Bewusst- sein vermittelt?
Oben wurde gesagt, das geschähe durch ein Gefühl, weil das Gefühl das Erste ist, von dem alle Handlungen des Bewusstseins ausgehen. (Oben wurde gesagt, es sei ein Gefühl des Strebens, des Sollens, des Forderns, der Begrenztheit, und insofern des Nichtdürfens.)
Gefühl überhaupt ist Äußerung der Begrenztheit im Ich, diese aber ist nicht möglich ohne Äußerung des Stre- bens, indem das Streben das Begrenzte ist, beides ist notwendig vereinigt. Dieser allgemeine Satz muss auch hier gelten. Hier ist nicht von Beschränkung überhaupt, sondern von der Beschränkung durch das absolut reine Wollen, das nicht von der Willkür abhängt, die Rede. Dies wäre ein Streben, eine Tendenz zum Wollen, welche kein Wollen werden kann vermöge der Beschränktheit, eine Begierde, und das Gefühl dieser Beschränktheit wäre, da der reine Wille kategorisch ist, das Gefühl des Nichtdürfens.
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Wissenschaftslehre nova methodo, Hamburg 1982, S. 143f.
Nota. - Das Gefühl, was 'nicht zu dürfen'? Noch ist es wohl das Gefühl, irgendwas nicht zu dürfen, "überhaupt": ein 'Bestimmbares '. Und Begierde, was zu tun? Irgendwas Verbotenes "überhaupt"? Will er uns die Erbsünde ins Schema der Vernunft einführen? - Das klingt trivial, aber anders kann ich bislang keinen Sinn darin erkennen.
Nota II. - Ich versuche mal, das Beste draus zu machen. Vorher war stets von realem Wollen die Rede; jetzt haben wir es aber mit einem 'reinen' Wollen zu tun als dem Erklärungsgrund des realen Wollens - des Wollens, wie es im Bewusstsein vorkommt. Bewusstsein ist endlich und eo ipso sinnlich. Wie kann ein reines Wollen, das selbst nicht sinnlich wäre, im sinnlichen Bewusstsein unterkommen? - Sowie es in den Bereich der idealen Tä- tigkeit gelangt, unterliegt es dem Gesetz des Übergehens vom Bestimmbaren zum Bestimmten, wird verend- licht und versinnlicht. Wurde aber mein reines Wollen in meinem Bewusstsein zum Sollen bestimmt, so ent- steht durch die Bestimmung dessen, was ich soll, eine Sphäre dessen, was ich nicht soll - so wie es neben dem Wollen eine Sphäre gibt, wo ich nicht will. Wäre das Nichtdürfen? Aus meinem Sollen ist es ausgeschieden, nicht aber aus meinem realen Wollen; wäre das die Begierde? - Das klingt nun weniger tautologisch als vielmehr erkün- stelt. Vielleicht wird er aber noch deutlicher.
JE
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