Diese Teilbarkeit ruht nicht als immanente Eigenschaft in dem Bestimmbaren als an sich [sic], denn dieses ist meine Einbildungskraft selbst, welche bloß zusammenfasst. Es heißt also bloß: Das durch die Einbildungskraft Gelieferte wird hinterher geteilt durch die Urteilskraft; wenigstens wird sie [= die Teilung] gesetzt als vorzuneh- mend. Eigentlich ist also eine Wechselwirkung zwischen Einbildungskraft und Urteilskraft; beide sind nur durch einander zu beschreiben.
Man könnte daher sagen: Die Einbildungskraft ist das Vermögen absoluter Ganzen [sic], die Urteilskraft ist das Vermögen des Einfachen, beides steht in Wechselwirkung. Kein Einfaches ohne Ganzes, kein Ganzes ohne un- endliches Einfache [sic]. Man erinnere sich an den alten Sorites. Wenn man sagte: Die Einbildungskraft fasst zu- sammen ein unendlich Teilbares, so heißt das: teilbar für die Urteilskraft. Es heißt also: Für den gesamten Geist ist dasselbe ein Ganzes; eins, was für denselben Geist auch bloße Sammlung des Teilbaren ins Unendliche ist.
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Wissenschaftslehre nova methodo, Hamburg 1982, S. 203
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