Sonntag, 7. April 2019
Der eigne und der fremde Wille und die Unterwerfung.
Inwiefern das Verhältnis ist wie das beschriebene, so ist der artikulierte Leib des Menschen Sinn. Aber es ist, wie jeder einsieht, nur Sinn in Beziehung auf ein in ihm vorhandenes Produkt einer Wirksamkeit, die allerdings Wirksamkeit des Subjekts sein könnte. aber im gegenwärtigen Falle es nicht ist, sondern Wirksamkeit eine Ur- sache außer dem Subjekte.
Die Person bleibt bei dieser Einwirkung ganz und vollkommen frei. Das von einer Ursache außer ihr in ihr Hervorgebrachte kann sie sogleich aufheben, und sie setzt ausdrücklich, dass sie es sogleich aufheben könne, dass sonach die Existenz dieser Einwirkung lediglich von ihr anhänge. Ferner muss sie, wenn auf sie eingewirkt werden soll, durch Freiheit die geschehene Einwirkung nachahmen: Sie realisiert / sonach ihre Freiheit aus- drücklich, um auch nur wahrnehmen zu können. (Es ist im Vorbeigehen die absolute Freiheit der Reflexion be- schrieben und ausführlich bestimmt worden.)
Dadurch ist nun der artikulierte Leib der Person weiter bestimmt, wie gefordert wurde. Er ist auch gesetzt als Sinn; und damit er so gesetzt werden konnte, ist ihm zugeschrieben ein höheres und ein niederes Organ; von denen das niedere, durch welches er mit Objekten und vernünftigen Wesen außer sich erst in Beziehung kommt, unter einem fremden Einfluss stehen kann, das höhere aber nie.
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Grundlage des Naturrechts nach Prinzipien der Wissenschaftslehre, SW Bd. III, S. 64f.
Nota. - Das ganze Problem war also, wie ein fremder Wille dennoch in seiner Qualität als möglicher eigener Wille wahrgenommen werden kann; die Abwägung zwischen beiden, die Deliberation, fällt dagegen ins längst bekann- te Gebiet der Reflexion. Dass es dafür der Verrenkung von den zwei Organen bedurft hätte, leuchtet mir zwar im- mer noch nicht ein; aber eine elegantere Formel weiß ich im Moment auch nicht.
Zumal das Subjekt ja nicht nur zu unterscheiden braucht, welcher Zweckbegriff 'besser' wäre; sondern entschei- den muss, aus welchem Grund er den fremden Zweckbgriff zu dem seinen machen soll, obwohl er den eigenen für besser hält. Will Fichte sich um das unübersehbare Faktum weit verbreiteter Unterwerfung herummogeln?
JE
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