Mittwoch, 10. April 2019

[Zähe, haltbare Materie und meine Kunst.]

attisch, um 550 v. Chr.
 
Diese Hemmung der freien Bewegung in meinem Leibe muss ich zum Behuf der postuliereten Entgegenset- zung notwendig als möglich setzen - und mein Leib ist weiter bestimmt. Als Bedingung derselben muss ich außer mir setzen ein zähe, haltbare Materie, fähig, der freien Bewegung meines Leibes zu widerstehen; und so ist durch die weitere Bestimmung meines Leibes auch die Sinnenwelt weiter bestimmt. 

Jene zähe haltbare Materie kann nur einen Teil meiner freien Bewegung hemmen, nicht aber alle; denn dann wäre die Freiheit der Person gänzlich vernichtet. Ich muss sonach durch die freie Bewegung des übrigen Teils meines Leibes den gebundenen des Zwanges entledigen, mithin auch auf die zähe Materie eine Kausalität üben können; der Leib muss physische Kraft haben, ihrem Eindrucke wenn auch nicht unmittelbar durch das Wol- len, dennoch mittelbar durch Kunst, d. i. durch Anwendung des Willens auf den noch freien Teil der Artikula- tion, zu widerstehen.

Dann aber muss das Organ dieser Kausalität selbst aus solcher zähen haltbaren Materie zusammengesetzt sein; und die Übermacht des freien Wesens über diese Materie außer ihm entsteht lediglich aus der Freiheit nach Be- griffen; da hingegen die letztere bloß nach mechanischen Gesetzen wirkt, mithin nur eine Wirkungsweise hat, das freie Wesen aber mehrere.
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Grundlage des Naturrechts nach Prinzipien der Wissenschaftslehre,
SW Bd. III, S. 65



Nota. - Er führt was im Schilde, sonst würde er nicht so viel Begriffsgerät in Stellung bringen. Es soll die Mög- lichkeit einer rein mechanischen Übermacht ausgeschlossen und das Aufeinandertreffen zweier freier Willen herausgearbeitet und die Rolle des Begriffs eingeführt werden. Die waren aber von Anbeginn in der Vorausset- zung des Rechtsbegriffs enthalten. Wozu jetzt noch einmal en détail?
JE

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