Montag, 1. April 2019
Das Ganze, die Glieder und die Artikulation.
VI. Im beschriebenen Körper werden die Kausalitätsbegriffe der Person durch Veränderung der Lage der Teile gegen einander ausgedrückt. Diese Begriffe, d. h. das Wollen der Person kann ins Unendliche verschieden sein, und der Körper, der die Sphäre ihrer Freiheit enthält, darf dieselbe nicht hemmen. Jeder Teil müsste sonach seine Lage zu den übrigen ändern können, d. h. er müsste sich bewegen können, indes alle übrigen ruhen; je- dem, in das Unendliche, müsste eine eigene Bewegung zukommen. -
Der Körper müsste so eingerichtet sein, dass es jedesmal von der Freiheit abhinge, den Teil größer oder kleiner, zusammengesetzter oder einfacher zu denken, als ein Ganzes: mithin selbst ein Teil in Bezie-/hung auf das größere Ganze; jedes in dieser Rücksicht als ein gedacht wieder zu teilen. Die Bestimmung was jedes mal ein Teil sein sollte, müsste abhängen lediglich vom Begriffe. Ferner, daraus, dass etwas als ein Teil gedacht wäre, müsste folgen eine eigentümliche Bewegung desselben, und diese wiederum vom Begriffe abhängen. -
Etwas, das als ein einzelner Teil in diesem Verhältnisse gedacht wird, heißt ein Glied; in diesem müssen wieder sein Glieder, in je[n]em wieder Glieder, und so ins Unendliche fort. Was jedesmal als ein Glied betrachtet werden soll, muss abhängen vom Kausalitätsbegriffe. Das Glied bewegt sich, wenn es als solches betrachtet wird; das, welches dann in Beziehung darauf das Ganze ist, ruht: das, was in Beziehung darauf Teil ist, ruht gleichfalls, d. i. es hat keine eigene Bwegung, wohl aber die mit seinem gegenwärtigen Ganzen gemeinschaftliche. Diese Be- schaffenheit eines Körpers heißt Artikulation. Der deduzierte Körper ist notwendig artikuliert und muss als ein solcher gesetzt werden.
Ein Körper wie der beschriebene, an dessen Fortdauer und Identität wir die Fortdauer und Identität unserer Persönlichkeit knüpfen; den wir als ein geschlossenes artikuliertes Ganzes, und uns in demselben als Ursache unmittelba durch unseren Willen setzen, ist dasjenige, das wir unseren Leib nennen; und es isi sonach erwiesen, was erwiesen werden sollte.
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Grundlage des Naturrechts nach Prinzipien der Wissenschaftslehre, SW Bd. III, S. 60f.
Nota. - Dass nichts an sich Teil, nichts an sich ein Ganzes, sondern jedes nur in Hinblick auf das andere ist, liegt auf der Hand, ist aber nicht so selbstverständlich, dass es nicht gelegentlich ausprochen werden sollte.
Zu bemerken immerhin, dass er der empirischen Person nicht zumutet, ihre Identität in ihrem 'Ich' zu finden (oder ihrer unsterblichen Seele), sondern in der Integrität ihres Leibes. Das Ich kommt erst ins Spiel als Ur- sprung des Willens, der das Ganze artikuliert. Gesunder Menschverstand ist dies, und den schätzte Fichte; hier sind wir nämlich im Bereich der reellen Rechtslehre und nicht länger im Reich der spekulativen Transzendental- philosophie.
JE
Nota. Das obige Foto gehört mir nicht, ich habe es im Internet gefunden. Wenn Sie der Eigentümer sind und seine Verwendung an dieser Stelle nicht wünschen, bitte ich um Nachricht auf diesem Blog. JE
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