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Es erhellet daraus, theils, dass es, wie schon mehrmals erinnert worden,
der Wissenschaftslehre nicht zum Vor- wurfe gereiche, wenn etwas, das sie
als Factum aufstellet, sich in der (inneren) Erfahrung nicht vorfindet.
Sie giebt dies gar nicht vor; sie erweist bloss, dass nothwendig gedacht werden müsse, dass etwas einem gewissen Gedanken entsprechendes
im menschlichen Geiste vorhanden sey. Soll dasselbe nicht im Bewusstseyn
vorkom- men, so giebt sie zugleich den Grund an, warum es daselbst nicht
vorkommen könne, nemlich weil es unter die Gründe der Möglichkeit alles
Bewusstseyns gehört.
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Grundriss des Eigenthümlichen der Wissenschaftslehre, in Rücksicht auf das theoretische Vermögen, SW I, S. 333.
Nota. - 'Dass etwas einem gewissen Gedanken entsprechendes im menschlichen Geist vorhanden sei' - das ist wohl eine Sache der Interpretation. So exakt und zwingend er die Wissenschaftslehre darstellen will, kann er einen hermeneutischen Rest doch nicht verschweigen. Wenn es hart auf hart kommt - ist sie dann doch eine radi- kale Künstlerphilosophie?
JE
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