Montag, 17. November 2014
Freie Wahl.
Hier ist etwas Unbegreifliches; und es kann nicht anders sein, weil wir an der Grenze aller Begreiflichkeit, bei der Lehre von der Freiheit in Anwendung auf das empirische Subjekt, stehen. Nämlich, solange ich auf dem höheren Reflexionspunkte noch nicht stehe, ist er für mich gar nicht da; ich kann sonach von dem, was ich sollte, keinen Begriff haben, ehe ich es wirklich tue. Dennoch bleibt es dabei, dass ich es absolut tun soll; nämlich ich soll es in Beziehung auf / einen anderen Beurteiler, der diesen Punkt kennt, und in Beziehung auf mich, wenn ich ihn einst kennen werde.
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Das System der Sittenlehre nach Prinzipien der Wissenschaftslehre,SW IV, S. 181f.
Nota.
Das ist der verbindende Absatz zwischen dem gestrigen Eintrag und dem vom Vortag. Solange ich 'auf dem höheren Reflexionspunkt noch nicht stehe', ist die Regel der größten Glückseligkeit der natürliche Lebenszweck und ist dem empirischen Subjekt moralisch nicht anzulasten. Anzumuten ist ihm allerdings, auf diesem Standpunkt nicht stehen zu bleiben. Es folgt notwendig die Einsicht, dass das Wesen der Ichheit selbstbestimmen ist. Ob aus der logischen Einsicht eine praktische Lebensführung wird, bleibt immer noch eine Sache der freien Wahl. Die aber ist unbegreiflich.
JE
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