Das, wovon wir hier reden, soll das Bestimmbare sein, von dem soll zum Be-/stimmten übergegangen werden, doch ist das Bestimmbare in gewisser Hinsicht bestimmt, es ist ein Anschauen, und seine Bestimmtheit besteht darin, dass es ein Begreifen ist...
Das Objekt ist etwas, worauf ich reflektieren könnte oder nicht, aber das hat keinen Sinn, wenn ich nicht schon das Objekt gesetzt, mithin darauf reflektiert habe. So hier. Das Tun oder Handeln des Ich soll gesetzt werden als geschehen könnend oder nicht, aber das ist nicht möglich, wenn nicht schon ein Tun überhaupt gesetzt ist. (Non entis nulla sunt praedicata.)*
Also das Tun des Ich ist notwendig aller Reflexion auf dasselbe vorauszusetzen, erscheint also als gegeben, wie im vorigen Paragraphen das Ding aus demselben Grunde; oder: Dieses Tun ist das Bestimmbare, welches talis qualis zu dem Übergehen zum Bestimmten als einem Akte der Freiheit vorausgesetzt wird. Aber das Bestimmbare ist, inwiefern es anschaubar sein soll, etwas Objektives im weitesten Sinne des Worts, und wird hier bei der Reflexion auf das Übergehen schon [vor-]gefunden.
Wissenschaftslehre nova methodo, Hamburg 1982, S. 108f.
*) Das Nichtseiende hat keine Merkmale.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen