Ein Bestimmbares durch meinen Willen gibts nur, in so fern wirklich im Bewusstsein ein bestimmter Wille da ist, denn das Bestimmbare ist nur durch das Bestimmte möglich, und letzteres ist bloß Resultat eines Überge-hens aus der bloßen Bestimmbarkeit, und Bestimmbares ist eben das, wodurch übergegangen wird.
Diese beiden müssen schlechthin bestimmt sein. Hier ist leicht Irrtum möglich, nämlich im Fortgange eines schon angeknüpften Bewusstsein lässt sich ein Bestimmbares denken, ohne daraus zu wählen; aber beim An-fange des Bewusstseins ist eine solche Abstraktion nicht möglich. – Bestimmbares und Bestimmtes müssen also notwendig eins sein. Folglich müsste mit jener Erkenntnis vom Objekte (dem Bestimmbaren für ein mög-liches Wollen) ein empirisches Wollen unmittelbar im demselben Moment vereinigt sein. Uns im wirklichen Bewusstsein scheint Wahl und Dekret des Willens so, dass die Wahl dem Wollen vorhergeht. –
Hier geht das Bestimmbare dem Bestimmten voraus, aber indem ich wähle, weiß ich doch, dass ich wähle. Dies heißt nicht anderes, als dass ich meine Deliberation auf ein Wollen beziehe. Aber woher weiß ich denn, was Wollen heißt? Nur in wiefern ich schon gewollt habe. Diese Form des Wollens beziehe ich demnach auf die Wahl; das möglich Wollen kann ich nur durchs wirkliche Wollen kennen. Hier stehen wir am Anfang des Bewusstsein, wo die Form des Wollens nicht übergetragen werden kann; hier müsste Wollen und Deliberieren zusammenfallen.
Wissenschaftslehre nova methodo, Hamburg 1982, S. 175
Nota. – Wollen und Deliberieren fallen zusammen im ästhetischen Wahrnehmen. Im Geschmacksurteil ist die Wahrnehmung selbst unmittelbar von einem Gefühl des Beifalls oder der Ablehnung begleitet. Es ist insofern unbegründet, aber es hat den ungemeinen Vorzug, dass es ist – und selber die Reihe wirklichen Wollens und Be-stimmens begründet. (Zur Erinnerung: Die Wissenschaftslehre ist nicht die historische Erzählung davon, wie ein wirkliches Bewusstsein sich bildet, sondern das abstrakte Schema vollendeter Vernünftigkeit.)
JE
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen