Samstag, 29. Dezember 2018

Erst die Reflexion unterscheidet das Objekt vom Handeln.


Wenn das Objekt seinen Grund lediglich im Handeln des Ich hat und durch dieses vollständig bestimmt ist, so kann, wenn es eine Verschiedenheit unter den Objekten geben sollte, diese Verschiedenheit lediglich durch ver- schiedene / Handelsweisen des Ich entstehen. Jedes Objekt ist dem Ich so geworden, wie es ihm ist, weil das Ich bestimmt so gehandelt hat, wie es handelte; aber dass es so handelte, war notwendig; denn gerade eine sol- che Handlung gehörte unter die Bedingungen des Selbstbewusstseins. - 

Indem man auf das Objekt reflektiert und die Handelsweise, durch welche es entsteht, davon unterscheidet, wird dieses Handeln, da aus dem angeführten Grunde das Objekt nicht als durch dasselbe, sondern ohne alles Zutun des (freien) Ich vorhanden erscheint, zu einem bloßen Begreifen, Auffassen und Umfassen eines Gegebe- nen. Man nennt sonach diese Handelsweise, wenn sie in der beschriebenen Abstraktion vorkommt, mit Recht einen Begriff.
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Grundlage des Naturrechts nach Prinzipien der Wissenschaftslehre,
SW Bd. III, S. 3f. 



Nota. - Das Handeln selber kann ich anschauen. Die Reflexion erst unterscheidet den Gegenstand des Han- delns von dem, der handelt. - Nur das Handeln kann ich anschauen - und nur, während es geschieht. Hinter- her muss ich denken.
JE


 

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