Samstag, 27. Februar 2016

Ich werde zu einem vernünftigen Wesen erst gemacht.


Ich werde zu einem vernünftigen Wesen in der Wirklichkeit, nicht dem Vermögen nach, erst gemacht. Wäre jene Handlung nicht geschehen, so wäre ich nie wirklich vernünftig geworden. Meine Vernünftigkeit hängt also ab von der Willkür, dem guten Willen eines Anderen, von dem Zufalle, und alle Vernünftigkeit hängt ab von dem Zufalle.

So kann es nicht sein: denn dann bin ich als Person zuerst doch nicht selbstständig, sondern nur ein Akzidens eines Anderen, welcher wieder ist ein Akzidens eines dritten, und so ins Unendliche.

Dieser Widerspruch lässt sich nicht anders heben aus durch die Voraussetzung, dass der Andere schon in jener ursprünglichen Einwirkung genötiget, als vernünftiges Wesen schopn genötiget, d. i. durch Konsequent verbunden sei, mich als ein vernünftiges Wesen zu behandeln; und zwar, dass er durch mich dazu genötiget sei; dass demnach schon jeses ursprüngliche Verhältnis eine Wechselwirkung sei.

Aber vor jener Einwirkung bin ich gar nicht Ich. Ich habe mich nicht gesetzt, denn das Setzen meiner selbst ist ja durch diese Einwirkung bedingt, nur durch sie möglich. Doch soll ich wirken. Ich soll sonach wirken, ohne zu wirken; wirken ohne Tätigkeit. 

Wir wollen sehen, wie sich dieses denken lasse.
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Grundlage des Naturrechts nach Prinzipien der Wissenschaftslehre, SW Bd. III, S. 74







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