Sonntag, 28. Februar 2016

Im Handeln ist die freie Tätigkeit gebunden; doch nur zum Teil.


Arnold Böcklin, Die Klage des Schäfers 1866

Welches ist nun der Charakter des Bestimmten als solches, wie ist von ihm das Bestimmbare unterschieden? Die reale Tätigkeit bestimmt sich zum Handeln, und diese [!] ist nicht anschaubar, sie ist nicht Etwas, nicht teilbar, sie ist absolut einfach. Das sonach, wozu sich das Ich durch Selbstaffektion bestimmt, müsste anschau-bar sein, das Handeln. 

Dies aber ist nicht möglich, wenn im Handeln der praktischen Tätigkeit die Freiheit nicht gebunden ist. Aber aufgehoben darf sie nicht werden, Tätigkeit muss sie sein und bleiben, sie müsste gebunden und auch nicht gebunden sein, beides müsste stattfinden.
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Wissenschaftslehre nova methodo, Hamburg 1982, S. 58



Nota. - Zur Erinnerung: 'Tätigkeit überhaupt' ist lediglich ein Noumenon; real ist Handeln, denn real wird die Tätigkeit, insofern sie auf einen Widerstand trifft. Der schränkt sie ein, aber das geschieht aus Freiheit, und sie führt über ihn hinaus..
JE




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