Freitag, 11. November 2016

[Bedingte Freiheit im Raum.]



1) Das Geforderte ist aufgestelltermaßen unmöglich; der Ort, in dem das Objekt A ist, soll bestimmt sein durch mein Handeln, aber das einzige Handeln, das hier vorkommt oder das einzige Prädikat, welches bisher dem Ich zukonnt, ist das ideale Handeln, Anschauen, das Setzen eines Objektes in den Raum. Weil dies das Bestimmte sein soll, so kann es nicht das Bestimmende sein. Das Bestimmende, das, wodurch das Anschauende gesetzt wird als bestimmt, muss außer dem Anschauenden liegen, es muss das sein, worauf das Anschauende sich richtet.

Das sich selbst Bestimmende und Bestimmte ist das Ich. Das Anschauende soll Ich sein; aber im Anschauen kann es nicht das Bestimmende und Bestimmte sein; denn teils reden wir hier von der Anschauung [überhaupt -?], es ist aber der Charakter der Anschauung, dass sie etwas Gebundenes sei (dass sie ein Objekt habe), dass sie den Grund ihres Bestimmtseins in einem andren habe; //118// bei dem Anschauen kann von Absolutsein, von den Grund in sich selbst Haben nicht die Rede sein; teils ist hier nicht die Rede von der Anschauung über- haupt, sondern von der bestimmten Anschauung, die objektiv sein und der Wahrheit entsprechen soll; eine solche aber ist in jeder Rücksicht gebunden.

Woher kommts nun, dass wir genötigt sind, wenn wir ein Objekt der Wahrheit gemäß vorstellen wollen, es in diesen und keinen andren Ort im Raume zu stellen? (Es kann hier ununterschieden bleiben, ob es ein Objekt ist, das durch andre bestimmt wird, oder ob es das erste sei, das wir setzen.)
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Wissenschaftslehre nova methodo,
 Hamburg 1982, S. 117f.


 
Nota. - Das Problem ist kein dem Raume spezifisches: Es ist nur wieder das Problem, "der Wahrheit gemäß" vorzustellen.
JE  







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