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Es ist ein gewisser bestimmter Begriff ursprünglich durch die Vernunft und in der Vernunft enthalten, kann dem / obigen zufolge nichts anderes heißen, als, es wird durch das vernünftige Wesen, so gewiss es ein solches ist, notwendig auf eine gewisse Weise gehandelt. Der Philosoph hat von dieser bestimmten Handlung zu zei- gen, dass sie eine Bedingung des Selbstbewusstseins sei, welches die Deduktion desselben ausmacht.
Er hat sie selbst sowohl nach ihrer Form, der Handlungsweise in ihr, als [auch] dasjenige, was in diesem Han- deln für die Reflexion entsteht, zu beschreiben. Er liefert dadurch zugleich den Erweis der Notwendigkeit des Begriffes, bestimmt ihn selbst und zeigt seine Anwendung. Keines dieser Stücke kann von den übrigen getrennt werden, oder selbst die einzeln behandelten sind unrichtig behandelt und es ist bloß formell philosophiert.
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Grundlage des Naturrechts nach Prinzipien der Wissenschaftslehre, SW Bd. III, S. 7f.
Nota. - Was aber hieß bislang 'nowendig'? Notwendig nicht durch realen Zwang: der wäre in philosophischer Hinsicht zufällig. Notwendig vielmehr durch das "Denkgesetz". Also notwendig aus logischer Folgerichtigkeit? Das setzt voraus einen, der folgert. Der aber nicht anders folgern kann als ebenso. Der also 'die Wahrheit eines Satzes überleitet aus der Wahrheit des vorangegangenen Satzes'. Das aber nennt Fichte 'nicht Freiheit, sondern Mechanismus'. Das kann er also nicht gemeint haben.
Er sagt ja, wie er es gemeint hat: notwendig als eine Bedingung des Selbstbewusstseins. Nicht: notwendig weshalb? sondern notwendig wozu? Die ganze Untersuchung dient ja dem einzigen Zweck, das historische Faktum des vernünftigen Bewusstseins zu erklären. Alles Handeln, was Bedingung des Selbstbewusstseins ist, ist notwen- dig, denn dieses ist, so gewiss es sich um ein vernünftiges Wesen handelt.
JE
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